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Bis 30. Juni eingeschränkter Parteienverkehr an Gerichten
Der Gerichtsbetrieb soll zwar langsam wieder hochgefahren werden. Aber der allgemeine Parteienverkehr an den Gerichten bleibt angesichts der Coronakrise eingeschränkt - und zwar um zwei Monate länger als in der letzten Verordnung festgelegt. Mit einer neuen Verordnung verfügt Justizministerin Alma Zadic (Grüne) die Verlängerung der Frist von 30. April auf 30. Juni.
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