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Tiroler Dialekt nicht hinterfragt: Wiener mitschuldig
Ein Wiener, der bei einem Polterabend in einem Tiroler Lokal am Weg zum WC verunglückt war - er stürzte eine Treppe hinunter -, bekommt nur zwei Drittel seines aus den erlittenen Verletzungen resultierenden Schadens ersetzt. Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden hat, trifft den Mann eine Mitschuld, der die im Tiroler Dialekt erteilte Wegbeschreibung zur Toilette nicht verstanden hatte.