EU-Mitglieder sind unter normalen Bedingungen angehalten, die Neuverschuldung zu kürzen, bis ein ausgeglichener Haushalt ("Schwarze Null") erreicht wird. Zudem soll die Staatsverschuldung nicht größer als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sein.
Bei ihrem nächsten Treffen müssen die Finanzminister der EU-Staaten den Vorschlag der EU-Kommission billigen, um die Haushaltsregeln außer Kraft zu setzen. Dies gilt als Formsache, denn die Finanzminister haben bereits Anfang März festgestellt, dass ein Notfall vorliegt, der besondere Maßnahmen rechtfertigt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Pandemie in diesem Jahr eine Rezession verursachen wird.