Der Kärntner bekannte sich vor Gericht vollinhaltlich schuldig. Das Posting hatte er in einer Facebook-Gruppe erstellt. Ein Beitrag, dass Muslime gegen die Gestaltung des Etiketts einer Wodkaflasche protestiert hätten, habe ihn so erzürnt, dass er das wüste Posting absetzte. Seine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft brachte ihm dann den zweiten Anklagepunkt ein: Dort fiel seine deutlich sichtbare Tätowierung am rechten Unterarm auf.