Er habe mit dem Alkohol übertrieben, rechtfertigte sich der 48-Jährige vor dem Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Der Mann hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls drei Promille, stellte die Polizei fest - den Hitlergruß hatte er direkt vor einer Polizeibeamtin ausgeführt. Die Verhandlung wurde mit der Einvernahme des Angeklagten gestartet, ein Urteil wurde für Mittag erwartet.