Er habe mit dem Alkohol übertrieben, rechtfertigte sich der 48-Jährige vor dem Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Der Mann hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls drei Promille, stellte die Polizei fest - den Hitlergruß hatte er direkt vor einer Polizeibeamtin ausgeführt. Die Verhandlung wurde mit der Einvernahme des Angeklagten gestartet, ein Urteil wurde für Mittag erwartet.

Der Kroate war der einzige Teilnehmer des heurigen Treffens, der wegen des Verdachts der Wiederbetätigung festgenommen wurde. Im vergangenen Jahr waren fünf Teilnehmer am Kroatentreffen wegen Wiederbetätigung verurteilt wurden.