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Bedingte Einweisung und drei Freisprüche in Terror-Prozess
Mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher und drei Freisprüchen ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten ein Terror-Prozess zu Ende gegangen. Ein 21-Jähriger war laut psychiatrischem Gutachten nicht schuldfähig. Drei weitere junge Männer im Alter von 20, 21 und 25 Jahren wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.