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Ministerrat beschloss Strafen für Schaulustige
Eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Damit soll die Bestrafung von Schaulustigen ermöglicht werden, die Einsatzkräfte an einem Unfallort bei der Ausübung der Hilfeleistung behindern. Die Einsatzkräfte haben damit die Möglichkeit, solche Schaulustige wegzuweisen. Störendes Verhalten kann darüber hinaus eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.