APA
Privatscheidungen vor Schariagerichten in der EU ungültig
Privatscheidungen, die im Ausland von muslimischen Schariagerichten ausgesprochen wurden und oftmals Frauen diskriminieren, haben in der Europäischen Union (EU) keinen Bestand. Solche Scheidungen fallen nicht unter die EU-Verordnung zu Ehescheidungen, die sogenannte Rom-III-Verordnung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied.