Inhaltsverzeichnis

  • Allgemeine Nutzungsbedingungen der Kleine Zeitung GmbH & Co KG
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleine Zeitung GmbH & Co KG für Werbeaufträge

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER KLEINE ZEITUNG GMBH & CO KG („KLEINE ZEITUNG”)

Stand: März 2023

1) WAS REGELN DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND WANN GELTEN SIE?

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) gelten für Nutzungen der Website www.kleinezeitung.at samt allen zugehörigen Subdomains (gemeinsam: „Website“) sowie der von Kleine Zeitung herausgegebenen mobilen Anwendungen („Apps“) - Website und Apps gemeinsam: „kleinezeitung.at“ - durch Personen („User“, m/w/d, oder auch „Sie“).

Mit der Nutzung von kleinezeitung.at bzw. eines einzelnen zugehörigen Diensts (Punkt 2.) stimmt der User diesen ANB zu.

Kleine Zeitung behält sich das Recht vor, diese ANB jederzeit zu ergänzen oder abzuändern („Änderungen“). Die Änderungen sind mit Veröffentlichung der geänderten ANB auf kleinezeitung.at wirksam und gelten für alle Nutzungen von kleinezeitung.at ab diesem Zeitpunkt. Soweit gesetzlich zulässig, ist Kleine Zeitung nicht verpflichtet, den User auf Änderungen gesondert hinzuweisen. Der User kann aber stets die aktuelle Fassung der ANB auf kleinezeitung.at abrufen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung von kleinezeitung.at gültige Fassung der ANB.

2) WAS IST INHALT UND ZWECK VON KLEINEZEITUNG.AT?

kleinezeitung.at ist die Gesamtheit der Online-Dienste (insgesamt: „Dienst/e“ / gesondert: „einzelne/r Dienst/e“), die von Kleine Zeitung GmbH & Co KG, Gadollaplatz 1, 8010 Graz, („Kleine Zeitung“) betrieben werden. Dem User werden sowohl Nachrichten über das Tagesgeschehen und andere redaktionelle Inhalte zur Verfügung gestellt als auch weitere Funktionen und Services angeboten, wie zB die Möglichkeit, einzelne auf kleinezeitung.at veröffentlichte Artikel zu kommentieren oder auf Kommentare von anderen Usern zu antworten, der Bezug von Newslettern, die Bestellung von Waren im Webshop, die Teilnahme an Gewinnspielen, Vorteilsprogrammen, Umfragen, etc. Ferner können über kleinezeitung.at Dienste von mit Kleine Zeitung geschäftlich verbundenen Unternehmen oder Dienste von anderen Drittanbietern (gemeinsam: „externe Dienste“) aufgerufen werden. Die Nutzung von externen Diensten durch den User erfolgt auf dessen eigene Gefahr und zu den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Sofern nicht ausdrücklich anders von Kleine Zeitung angegeben, ist Kleine Zeitung weder Vertragspartei eines Geschäfts zwischen dem User und dem Drittanbieter noch Stellvertreter noch Beauftragter, weder Vermittler noch Makler. Kleine Zeitung übernimmt daher auch keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität, Eignung (zB Einlösbarkeit von Gutscheinen) etc von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten von Drittanbietern, die dem User auf kleinezeitung.at oder über Linksetzung auf Websites von Drittanbietern zugänglich gemacht werden. Inserate von Drittanbietern auf kleinezeitung.at stellen kein verbindliches Angebot von Kleine Zeitung dar. Ein allfälliger Geschäftsabschluss/Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Inserenten oder dem im Inserat genannten Dritten und dem User, der das Angebot annimmt, zustande. Kleine Zeitung haftet nicht für das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines derartigen Geschäfts/Vertrags sowie etwaige damit in Zusammenhang stehende Ansprüche welcher Art auch immer (zB Gewährleistung, Schadenersatz, Ansprüche auf Handlung oder Unterlassung, etc). Dem User ist es nicht gestattet, auf kleinezeitung.at Produkte oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken anzubieten oder zu bewerben. Werbung, Meinungsumfragen, Wettbewerbe oder ähnlich gestaltete Bewerbe jeglicher Art sind ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung durch Kleine Zeitung untersagt.

3) UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN KANN KLEINEZEITUNG.AT GENUTZT WERDEN?

a) Entgeltliche / Unentgeltliche Dienste Der Dienst besteht derzeit sowohl aus unentgeltlichen (zB Online-Zugang zu kostenlosen redaktionellen Inhalten) als auch entgeltlichen (zB Online-Zugang zu kostenpflichtigen redaktionellen Inhalten) Angeboten. Kleine Zeitung behält sich zudem vor, jederzeit ein Entgelt für den Dienst oder einzelne Dienste zu verlangen, oder den Dienst oder einzelne Dienste auch ohne Angabe von Gründen einzustellen. Ist ein einzelner Dienst nur gegen Entgelt verfügbar, weist Kleine Zeitung vor Inanspruchnahme des Dienstes auf die Kostenpflicht hin. Dienste ohne einen derartigen Hinweis sind kostenlos. Die Bereitstellung hochwertiger redaktioneller Inhalte basiert zu einem Gutteil auf der Finanzierung durch Werbeeinnahmen. Kleine Zeitung erteilt die Zustimmung zur Nutzung ihrer redaktionellen Inhalte auf kleinezeitung.at durch Abruf und (temporäre) Vervielfältigung im Endgerät des Users ausschließlich unter der Bedingung, dass der User keine Werbeblocker verwendet, die das von Kleine Zeitung gestaltete, Werbeeinschaltungen beinhaltende Layout verändern. Sollte im Browser des Users ein Werbeblocker installiert worden sein, verpflichtet sich der User, diesen für die Nutzung von kleinezeitung.at zu deaktivieren. Zur Klarstellung: Ob Ihnen im Rahmen der Nutzung von kleinezeitung.at personalisierte (auf Ihr Nutzungsverhalten bezogene) Werbung angezeigt wird, hängt von Ihrer Einwilligung zu Cookies ab. Details dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzinformation bzw. in unserer Cookie Policy.

b) Allgemein zugängliche Dienste / Registrierungspflichtige Dienste Der Dienst steht – sofern im Einzelnen nicht etwas anderes angegeben ist (zB bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen) – jedem User zur Verfügung, der über die für die Nutzung des Dienstes erforderliche technische Ausstattung verfügt. Kleine Zeitung leistet keine Gewähr, dass der Dienst mit der technischen Ausstattung des Users kompatibel ist oder bleibt. Es ist zu jedem Zeitpunkt Sache des Users, über die für die Nutzung des Dienstes erforderliche technische Ausstattung zu verfügen. Sofern Kleine Zeitung einzelne Dienste anbietet, die einer vorherigen Registrierung/Anmeldung bedürfen (zB Nutzung kostenpflichtiger redaktioneller Inhalte;  Kommentieren von Artikeln; Bezug von Newslettern; Bestellungen von Waren im Webshop; Teilnahme an Gewinnspielen, Vorteilsprogrammen, Umfragen, etc), ist dies nur uneingeschränkt geschäftsfähigen, zumindest 18 Jahre alten natürlichen Personen gestattet. Die Nutzung durch juristische Personen richtet sich nach dem auf diese anzuwendenden Gesetz (zB AktG, GmbHG, UGB) und den darin enthaltenen Bestimmungen über die Vertretungsbefugnis. Der User ist zur vollständigen und richtigen Angabe seiner im Rahmen der Registrierung/Anmeldung abgefragten Daten verpflichtet und hat Änderungen/Ergänzungen seiner Daten unverzüglich an Kleine Zeitung zu melden, oder die Änderungen/Ergänzungen selbst vorzunehmen, sofern die technischen Möglichkeiten hierfür vorhanden sind. Der User ist im eigenen Interesse verpflichtet, seine Zugangsdaten (zB Benutzername, E-Mail-Adresse, Passwort etc) geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Der User ist ferner verpflichtet, Kleine Zeitung eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten umgehend per E-Mail an feedback@kleinezeitung.at zu melden und die weiteren Anweisungen von Kleine Zeitung zu befolgen. Bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten haftet der User für Schäden aus der unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten. Vom User eingegebene Daten dürfen nicht geeignet sein, Schäden an den Diensten, Computern, Servern oder anderen technischen Einrichtungen von Kleine Zeitung oder anderer Personen zu verursachen, oder unzulässigerweise in Dienste, Computer, Server oder andere technische Einrichtungen einzugreifen (zB durch Viren, Trojaner oder sonstige Malware, Webcrawler, Robots, etc). Kleine Zeitung ist berechtigt, User jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen von der Nutzung des Dienstes auszuschließen und bestehende Registrierungen von Usern („Account“) gegebenenfalls zu sperren. Sofern nicht anders vereinbart (zB im Rahmen eines gesonderten Vertrages mit dem User) kann der User jederzeit verlangen (zB per E-Mail an feedback@kleinezeitung.at , dass sein Account deaktiviert und seine gespeicherten Daten gelöscht werden. Bei Sperrung des Users/Accounts oder Einstellung des Dienstes behält sich Kleine Zeitung vor, alle eingespeisten Daten des Users (z.B. Fotos und andere Inhalte) ohne jeglichen Ersatzanspruch des Users zu löschen.

c) Verfügbarkeit / Haftung für Inhalte Für unentgeltliche Dienste gilt: Kleine Zeitung übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Kleine Zeitung haftet weder für Informationen, Kommunikation, Programme, Software und andere Materialien (insgesamt: „Inhalte“), die im Rahmen des unentgeltlichen Dienstes bereitgestellt werden, noch für Schäden, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Kleine Zeitung treffenden gesetzlichen Verpflichtungen oder von wesentlichen Vertragspflichten von Kleine Zeitung herbeigeführt werden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige oder unvollständige Inhalte, Verlust, Missbrauch oder Löschung von Daten, Viren, Trojaner oder sonstige Malware oder die in sonstiger Weise bei der Nutzung des Dienstes entstehen können. Für entgeltliche Dienst gilt: Die Haftung von Kleine Zeitung für die Verfügbarkeit des jeweiligen Dienstes sowie für dessen Inhalte richtet sich nach den für den jeweiligen entgeltlichen Dienst anzuwendenden Vertragsbedingungen. Derzeit sind dies die Geschäftsbedingungen für das Digital-Abonnement.

d) Inhalte Dritter / Einspeisen/Übernehmen von Inhalten / Rechteeinräumung

Kleine Zeitung ist ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die von Kleine Zeitung selbst erstellt und auf kleinezeitung.at veröffentlicht, öffentlich zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden. Dazu zählen nicht Inhalte von Dritten (einschließlich von diesen Dritten zugänglich gemachte Inhalte von anderen Urhebern, Autoren oder Verbreitern), die dem User direkt auf kleinezeitung.at oder indirekt (zB über Linksetzung) zugänglich gemacht werden. Verlinkungen auf die Website durch den User müssen als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme von Inhalten  in eigene Frames ist unzulässig. Sofern Links zu anderen Websites vorhanden sind, übernimmt Kleine Zeitung keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (zB gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Unter keinen Umständen ist Kleine Zeitung für irgendwelche Verluste oder Schäden haftbar, die dem User insbesondere dadurch entstehen, dass er auf Informationen vertraut, die er im Rahmen der Nutzung des Dienstes oder infolge Linksetzung auf andere Websites erhalten hat. Ansprüche welcher Art auch immer, die aus Inhalten Dritter gegründet sind, sind daher vom User nicht an Kleine Zeitung, sondern immer direkt an den jeweiligen Dritten zu richten.

Die über kleinezeitung.at angebotenen Inhalte (einschließlich direkt oder mittels Linksetzung zur Verfügung gestellter Inhalte Dritter) können urheberrechtlich und/oder durch Patent-, Marken- und/oder durch andere Schutzrechte (gemeinsam: „Schutzrechte“) geschützt sein. Die Nutzung dieser Inhalte durch den User unterliegt dem jeweiligen zwischen Kleiner Zeitung und dem User bestehenden Vertrag (zB Abonnementvertrag), sowie – in Ermangelung oder ergänzend zu einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung – den geltenden Urheber- und anderen Schutzgesetzen. Dies gilt auch für Namen von anderen Usern. Die weitere Verbreitung der Inhalte ist dem User grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die Einspeisung von Inhalten durch den User hat unter Beachtung von Rechten Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Dem User ist es daher verboten, in Rechte Dritter, fremde Geschäftsgeheimnisse, etc unberechtigt einzugreifen. Jeder vom User verbreitete, geschützte Inhalt sollte unabhängig von etwaigen sonstigen rechtlich erforderlichen Angaben einen Hinweis auf das Schutzrecht enthalten, dem er unterliegt. Der User hat anzuwendende Urheber- oder sonstige Kennzeichnungspflichten unbedingt zu wahren und entsprechende Kennzeichnungen (zB Name des Fotografen)  eigenverantwortlich und auch bei Kopieerstellung anzubringen. Der User garantiert etwaig zu leistende Abgaben an Verwertungsgesellschaften (zB AKM) zur Gänze zu entrichten. Kennzeichnungen und andere Hinweise dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht, verfälscht oder unkenntlich gemacht werden. Kleine Zeitung steht ein Einsichtsrecht in die vom User eingespeisten Inhalte zu. Wenn der User durch Schutzrechte geschützte Inhalte in öffentlich zugänglichen Bereichen von kleinezeitung.at verbreitet, so gilt das - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - als Gewährleistung des Users, dass der Rechteinhaber vollständig und wirksam alle dafür notwendigen Rechte eingeräumt hat. Mit der Einspeisung erteilt der User selbst oder im Namen des Rechteinhabers Kleine Zeitung das nicht-exklusive Recht, diese Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt, gänzlich oder teilweise zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen, öffentlich zur Verfügung zu stellen oder zu übersetzen. Die Rechteeinräumung umfasst gleichzeitig das für Kleine Zeitung bestehende Recht, die eingespeisten Inhalte in jeder Form in andere von Kleine Zeitung erstellte Inhalte zu integrieren . Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Kleine Zeitung und dem User ist die Rechteeinräumung unentgeltlich. Kleine Zeitung hat jederzeit das Recht (aber nicht die Pflicht), die Kleine Zeitung eingeräumten Rechte auch an Dritte weiterzugeben. Von Usern eingespeiste Inhalte (zB Fotos) können daher jederzeit ohne Entgeltanspruch des Users, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, in Print- oder Onlinemedien, Apps oder über sonstige technische Verfahren veröffentlicht oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Der User verpflichtet sich, die geltenden Exportkontrollgesetze zu befolgen und keinen Inhalt, dessen Export durch diese Gesetze beschränkt ist, an gesetzlichen Beschränkungen unterliegende Empfänger weiterzugeben, weder durch elektronische Übermittlung noch auf andere Weise, ohne vorher eine dazu gegebenenfalls erforderliche Erlaubnis erhalten zu haben und die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Kleine Zeitung behält sich das Recht vor, vom User eingespeiste, rechtswidrige oder die Rechte Dritter verletzende oder gegen die guten Sitten oder sonst gegen diese ANB verstoßende Inhalte zu löschen oder den Zugriff darauf zu sperren. Der User hält Kleine Zeitung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung einer Verpflichtung aus seinem Verantwortungsbereich (zB Einspeisung von rechtmäßigen und nicht gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten; Einspeisung von Inhalten ohne Verletzung von Rechten Dritter; Einräumung der Rechte an eingespeisten Inhalten, etc) zurückzuführen sind. Dies umfasst auch allfällige Anwalts- und Gerichtsverfahrenskosten.

e) Datenschutz / IT-Sicherheit

Soweit bei der Nutzung des Dienstes oder einzelner Dienste von Kleine Zeitung personenbezogene Daten des Users verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage der dem User gesondert erteilten Informationen gemäß Artikel 13 oder Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung, einschließlich Informationen zur IT-Sicherheit („Datenschutzinformation“). Die Datenschutzinformation kann vom User ständig hier in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

Kleine Zeitung haftet für einen unbefugten Zugriff oder eine missbräuchliche Verwendung von Daten des Users durch Dritte (zB in Zusammenhang mit einem Hackergangriff) nur, sofern der unbefugte Zugriff oder die missbräuchliche Verwendung ausschließlich darauf zurückzuführen sind, dass es Kleine Zeitung zumindest grob fahrlässig verabsäumt hat, angemessene und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Kleine Zeitung behält sich vor Daten des Users an staatliche Stellen oder sonst gemäß § 14 UWG klagsbefugte Einrichtungen, wie Polizei, Gerichte, Behörden, Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb etc. weiterzugeben, die Untersuchungen in Bezug auf vom User eingespeiste Inhalte vornehmen, sowie auf Verlangen von dritten Personen diesen den Namen und die Adresse des Users iS zu übermitteln, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität eines Users und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft machen, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet (§ 18 Abs. 4 ECG).

FORUMREGELN

4) WELCHE BESONDEREN REGELN GELTEN FÜR DIE DIENSTE "ARTIKEL KOMMENTIEREN" UND "KOMMENTARE ZU ARTIKELN BEWERTEN" ("FORUM-REGELN")?

Die Dienste „Artikel kommentieren“ und „Kommentare zu Artikeln bewerten“ (gemeinsam: „Forum“) haben das Ziel, den freien Austausch von Meinungen, Informationen und Ideen zwischen unterschiedlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu fördern und den Usern des Forums („Forum-User“) einen interessanten, anregenden und lustigen Platz zur Verfügung zu stellen.

Der Gebrauch vulgärer, missbräuchlicher oder hasserfüllter Sprache läuft diesem Ziel entgegen und ist deshalb verboten. Jeder Forum-User ist daher angehalten, den anderen Forum-Usern mit dem diesen zustehenden Respekt zu begegnen. Jeder Forum-User ist grundsätzlich aufgefordert, Inhalte, die ihm im Forum zugänglich gemacht werden, zu überprüfen. Kleine Zeitung ist nicht in der Lage, Inhalte im Voraus zu überprüfen, außer es handelt sich um von Kleine Zeitung selbst erstellte Inhalte. Es ist Leitlinie von Kleine Zeitung, Inhalten von unabhängigen Anbietern oder anderen unabhängigen Dritten weder zuzustimmen noch dagegen Stellung zu nehmen oder sie gar zu überarbeiten.

Kleine Zeitung löscht Beiträge, die gegen privat-, straf- und presserechtliche Bestimmungen der Republik Österreich bzw. die guten Sitten verstoßen, sofern Kleine Zeitung hiervon Kenntnis erhält. Dazu gehören illegale Zwecke ebenso wie obszönes und belästigendes Verhalten. Beispielsweise - und nicht abschließend - sind folgende Verhaltensweisen verboten: Kleine Zeitung verbietet ausdrücklich, im Forum Grafiken oder Bilder mit pornografischem, nationalsozialistischem, rassistischem oder sonstigem Inhalt, den Kleine Zeitung als verletzend für andere empfindet, zu übermitteln oder sonst zugänglich zu machen. Kleine Zeitung verbietet ausdrücklich, Inhalte zu verbreiten, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird (Volksverhetzung) oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird.

Forum-User, die vulgäre oder sonst missbräuchliche Sprache benutzen oder andere Forum-User belästigen, können in extremen Fällen mit sofortiger Wirkung von der Nutzung des Forums ausgeschlossen werden. Belästigend ist es, wenn ein Forum-User zu einem anderen deshalb Kontakt aufnimmt, um ihn zu belästigen, um ihm unerwünschte Aufmerksamkeit zu schenken oder um ihn auf jegliche sonst erdenkliche Weise zu stören. Kleine Zeitung duldet es nicht, dass ein Forum-User belästigt wird, egal auf welche Weise. Kleine Zeitung kann deshalb den Account jedes Forum-Users, der andere belästigt, mit sofortiger Wirkung unterbrechen oder beenden. Es können im Forum durchaus Meinungsverschiedenheiten ausgetragen werden, jedoch werden persönliche Angriffe und Angriffe, die auf der Rasse, der Nationalitätsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder sonstigen ähnlichen Unterschieden beruhen, nicht geduldet.

Zu unterbleiben haben ferner Identitätstäuschungen und Dialogstörungen. Identitätstäuschung: Eine Identitätstäuschung kann zB die Nachahmung einer anderen natürlichen oder juristischen Person sein. Dazu gehört es, wenn sich ein Forum-User z. B. als Mitarbeiter von Kleine Zeitung oder als Anbieter, als Gastgeber oder mit einem fremden Namen ausgibt. Das betrifft insbesondere die Auswahl von Bildschirmnamen oder Userprofilen. Dialogstörung: Dialogstörung liegt vor, wenn ein Forum-User absichtlich den normalen Verlauf der Dialoge in einem Forum stört. Das kann z. B. durch wiederholtes Unterbrechen der Konversation zwischen anderen Forum-Usern geschehen, durch Belästigungen oder durch die Schaffung von Feindbildern oder Feindseligkeiten. Die Forum-User sind angehalten Kleine Zeitung jederzeit über jede Verletzung der Forum-Regeln per E-Mail an leserforum@kleinezeitung.at zu informieren.

Kleine Zeitung behält sich vor, rechtswidrige Inhalte sowie Namen und Beiträge zu löschen oder den Zugriff darauf zu sperren, die gegen allgemeine Anstandsregeln verstoßen. Weiters behält sich Kleine Zeitung das Recht vor, Verhalten, Kommunikation oder Inhalte im Forum zu verbieten, von denen Kleine Zeitung annimmt, dass sie die Rechte anderer Forum-User, die Rechte von Kleine Zeitung oder die Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Nichtsdestotrotz sind jedoch weder Kleine Zeitung noch mit Kleine Zeitung geschäftlich verbundene Unternehmen praktisch dazu in der Lage, Verhalten, Kommunikation oder Inhalte, die die Forum-Regeln verletzen können, vor ihrer Verbreitung im Forum zu beschränken, noch können sie die teilweise oder vollständige Entfernung von Inhalten, die verletzen oder verletzen können, nach Veröffentlichung im Forum garantieren. Dementsprechend haften weder Kleine Zeitung noch mit Kleine Zeitung geschäftlich verbundene Unternehmen für irgendeine Handlung oder ein Unterlassen im Hinblick auf Verhalten, Kommunikation oder Inhalt im Forum.

5) WELCHE SONSTIGEN REGELN GELTEN FÜR DIE NUTZUNG VON KLEINEZEITUNG.AT?

Wenn in diesen ANB die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von kleinezeitung.at ergeben, gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Bei Verbrauchern als User gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

Kontaktdaten: Kleine Zeitung GmbH & Co KG Gadollaplatz 1, 8010 Graz Tel.: +43 (0) 316 / 875-3200 E-Mail: aboservice@kleinezeitung.at

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLEINE ZEITUNG GMBH & CO KG FÜR WERBEAUFTRÄGE

Stand: 28. August 2023

1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG

1.1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle Geschäfte der Kleine Zeitung GmbH & Co KG (nachfolgend auch kurz „Auftragnehmer“) mit Kunden (nachfolgend kurz der/die „Auftraggeber“ (m/w/d)) über Anzeigenschaltungen, Werbebeilagen und sonstige Formen der Werbung (nachfolgend zusammenfassend kurz „Werbeaufträge“ bzw. „Werbeauftrag“ oder nur „Aufträge“ bzw. „Auftrag“) im Print-Bereich anzuwenden.

1.2. Erweiterter Anwendungsbereich Diese AGB gelten sinngemäß auch für Werbeaufträge im digitalen Bereich, d. h. im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgeräte wie beispielsweise sämtliche Internet-Portale und dazugehörige Domains (z. B. www.kleinezeitung.at), Applikationen, Services, Widgets und Gadgets, RSS-Feeds, Newsletter, Social Media etc., auf PCs, Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen (Handys, Smartphones, Tablets wie z. B. das iPad), Out of Home-Plattformen (z. B. Infoscreens und anderen Screens), in audiovisuellen Mediendiensten, Navigationsgeräten etc., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wird.

1.3. Unternehmer und Verbraucher Sofern in diesen AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern als Auftraggeber unterschieden wird, gilt gemäß § 1 KSchG einerseits jemand, für den der betreffende Werbeauftrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört, als Unternehmer und andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, als Verbraucher.

1.4. Änderungen der AGB, Nebenabreden, Geltung anderer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen (nachfolgend zusammenfassend kurz „Änderungen“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Änderungen gelten auch für bereits laufende Werbeaufträge, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.kleinezeitung.at/agb

b) Gegenläufige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

c) Nebenabreden zu diesen AGB sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt worden sind. Nebenabreden, mit denen die Geltung der AGB zur Gänze ausgeschlossen wird, sind nur gültig, wenn sie in Schriftform vorliegen und von den vertretungsbefugten Organen beider Vertragsteile unterschrieben sind.

d) Sofern Anzeigen auch für Drittmedien gebucht werden, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen für Anzeigenschaltungen in diesen Medien. Für zusätzlich oder gesondert angebotene Dienstleistungen des Auftragnehmers, deren Ausführung der Auftragnehmer Dritten übertragen hat, gelten zusätzlich zu diesen AGB die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen des Dritten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen der Drittmedien sowie Dritter, an die der Auftragnehmer die Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber übertragen hat, sind unter der Webseite des jeweiligen Drittmediums bzw. Dritten einseh- und ausdruckbar oder werden dem Auftraggeber sonst rechtzeitig zur Kenntnis gebracht.

2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR WERBEAUFTRÄGE

2.1. Auftragsannahme und Vertragsabschluss, Auftragsablehnung

a) Werbeaufträge, gleichgültig von wem diese entgegengenommen wurden, verpflichten den Auftragnehmer erst, wenn sie vom Auftragnehmer angenommen wurden. Auf Wunsch wird die Annahme eines Auftrags vom Auftragnehmer schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt. Mündliche Aufträge, deren Annahme nicht schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt wurde, binden den Auftragnehmer nicht, solange er nicht mit der Auftragsausführung begonnen hat.

b) Der Auftragnehmer kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Annahme eines Auftrags wird nach einheitlichen Grundsätzen des Auftragnehmers jedenfalls bei einem Verstoß gegen rechtliche Vorgaben (siehe unten unter Punkt 2.15), wegen der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Erfüllt das Werbematerial die technischen Vorgaben des Auftragnehmers nicht, wird dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, das Werbematerial entsprechend nachzubessern. Erfolgt keine Nachbesserung oder entspricht auch das nachgebesserte Werbematerial nicht den technischen Vorgaben des Auftraggebers, wird die Annahme des Auftrages abgelehnt. Der Auftragnehmer behält sich weiters vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Die Ablehnung bzw. der Stopp werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

c) Anzeigen im Bereich „Job-Ticker“ auf kleinezeitung.at können von Unternehmern direkt online gebucht werden. Durch die Online-Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber den Auftrag als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu tätigen. In diesem Fall sind die Pflichten des Auftragnehmers gemäß § 9 Abs 1 und 2 sowie § 10 Abs 1 und Abs 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) im Zusammenhang mit diesen Aufträgen ausgeschlossen.

d) Unbeschadet allfälliger abweichender Vereinbarungen, die in Schriftform vorliegen und von den vertretungsbefugten Organen beider Vertragsteile unterschrieben sein müssen, gelten Verträge, einschließlich Verträge mit Werbeagenturen, über die fortlaufende Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers im Sinne dieser AGB (nachfolgend kurz „Daueraufträge“) längstens für die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung, wenn nicht anders festgelegt). Der Auftragnehmer ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Dauerauftrages, die Erbringung weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des ihm für die Leistung gebührenden Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

2.2. Platzierung, Konkurrenzausschluss, Auflagenzahl

a) Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Printmediums ist nicht geschuldet, es sei denn, es wurde vom Auftraggeber ein speziellen Platzierungszuschlag (z. B. Titelseite) entrichtet. Wurde ein Platzierungszuschlag nicht entrichtet, werden Platzierungswünsche nur unverbindlich entgegengenommen. Auch bei Entrichtung eines speziellen Platzierungszuschlags (z. B. Titelseite) bleibt es jedoch dem Auftragnehmer unbenommen, das Inserat zeitlich zu verschieben (z. B. wenn die Redaktion der Zeitung diesen Platz an diesem Tag benötigt bzw. überhaupt eine Seite für Inserate nicht freigibt). Ebenso bleibt es auch bei Entrichtung eines speziellen Platzierungszuschlages für die Titel- oder Rückseite dem Auftragnehmer unbenommen weitere Werbemittel wie Tip On Cards, Werbemäntel etc. auf dem Printmedium anzubringen.

b) Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

c) Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Print-Auflagenzahl schwanken kann und daher die Auflage möglicherweise am Erscheinungstag einer Beilage vom Auftrag abweicht. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber, die Beilage im eigenen Ermessen in weiteren regionalen Ausgaben zur Erreichung der Auflagenzahl zu schalten bzw. auf andere Vertriebsmöglichkeiten auszuweichen.

2.3. Druckunterlagen, Anzeigenaufgabe, Probeabzüge, Belegexemplare

a) Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und fehlerfreie Bereitstellung sämtlicher Druckunterlagen. Druckunterlagen für Anzeigen im Print-Bereich müssen zum jeweiligen Anzeigenschluss (zu finden unter werbung.kleinezeitung.at) druckfertig vorliegen.

b) Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.

c) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

d) Belegseiten und Belegexemplare werden nur geschuldet, wenn der Auftraggeber diese schriftlich (möglich auch per E-Mail) in einer bestimmten Anzahl und zu einem bestimmten Preis bestellt hat und diese Bestellung vom Auftragnehmer bestätigt wurde, wobei die Belegseiten und Belegexemplare grundsätzlich in digitaler Form geliefert werden und nur dann die Print-Form geschuldet ist, wenn dies in der Bestellung ausdrücklich vereinbart wurde.

e) Anzeigen werden nur 5 zu 5 Millimeter nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet. Anzeigen, die höher als 220 mm sind, müssen aus umbruchstechnischen Gründen mit gesamter Blatthöhe (Satzspiegel 275 mm) in Rechnung gestellt werden.

f) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.

2.4. Anzeigenpreise, Preise für zusätzliche Leistungen und Zahlungskonditionen

a) Es gelten die jeweils unter werbung.kleinezeitung.at für den jeweiligen Anzeigenbereich ausgewiesenen Tarife und Preise für zusätzlich oder gesondert angebotene Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Basis für die Verrechnung im digitalen Bereich sind die ausgelieferten Ad-Impressions des Adservers des Auftragnehmers bzw. von ihm beauftragter Dritter. Nicht für Verbrauchern, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart wurde.

b) Die Rechnung mit Beleg wird spätestens am fünften Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt durch Übermittlung einer Rechnung im PDF-Format an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Nur bei Widerspruch zur elektronischen Übermittlung wird eine Papierrechnung zugesandt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechnungen an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Elektronische automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotiz etc.) des Auftraggebers werden nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Auftraggeber hat eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nicht bekannt gegebene Änderungen der E-Mail-Adresse gehen zulasten des Auftraggebers. Mit der Rechnung wird ein Beleg übermittelt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

c) Der Auftragnehmer behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert.

d) Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Im Falle von Verbrauchern als Auftraggeber gilt dies nicht, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt oder sonst vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

e) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Das Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.

f) Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden.

2.5. SEPA-Lastschriftmandat Bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die vom Auftraggeber zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels wiederkehrender SEPA-Lastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch die kontoführende Bank des Auftraggebers ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen, eine Rückbuchung auf sein Konto zu veranlassen. Den Einzug zum jeweiligen Fälligkeitstermin wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemeinsam mit der Rechnung spätestens sieben Kalendertage vor Fälligkeit vorab ankündigen (Pre-Notification). Der Auftraggeber hat für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Auftraggeber im Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro auf dem Konto des Auftragnehmers einlangt. Differenzbeträge werden nachbelastet.

2.6. Agenturprovision Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-) Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.

2.7. Verfall von Nachlässen Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist für Daueraufträge (siehe oben unter Punkt 2.1.d) oder innerhalb eines Monats nach Ablauf der individuell vereinbarten Vertragsdauer geltend gemacht worden ist. Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.

2.8. Kennzeichnung von Anzeigen (Text-)Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht.

2.9. Fremdinserate Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers (z.B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.

2.10. Chiffreanzeigen Bei Chiffreanzeigen haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Chiffredienstes angenommen werden.

2.11. Rücktrittsrecht für Verbraucher und Rücktrittsfolgen

a) Rücktrittsrecht: Ein Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zurücktreten. Wurde mit der Erbringung der Dienstleistung/Inseratschaltung sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und bei dessen Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann z. B. per Brief oder per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden, das unter www.kleinezeitung.at/ruecktrittsbelehrung heruntergeladen werden kann. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an den Auftragnehmer, ohne Angabe von Gründen, genügt. Kontaktdaten für die Ausübung des Rücktrittsrechts: Per Post an: Kleine Zeitung GmbH & Co KG Gadollaplatz 1, 8010 Graz, per Telefon an: 0316/875-3781, per E-Mail an: meinewerbung@kleinezeitung.at.

b) Rücktrittsfolgen: Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, wird der Auftragnehmer sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Auftraggeber beim Vertragsabschluss über die Dienstleistungen bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, und wurde die Dienstleistung vom Auftragnehmer noch nicht vollständig erbracht, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ausschluss des Rücktrittsrechts: Bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/am Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Betrag EUR 50,- nicht übersteigt (§ 1 FAGG); wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt wurde (§ 3 KSchG).

2.12. Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber

a) Mit Ausnahme des Rücktritts von Verbrauchern gemäß Punkt 2.11. gebührt dem Auftragnehmer bei Stornierungen durch den Auftraggeber eine Stornogebühr. Bei Stornos von Werbeanzeigen (jeweils vor Anzeigenschluss): bis eine Woche kostenlos, ab einer Woche 30 %, ab einem Tag 50 % des Anzeigenpreises. Bei Stornos von Beilagen (Beilagenpreis) und Sonderwerbeformen (Verarbeitungspreis) (jeweils vor Anzeigenschluss): bis einen Monat kostenlos, ab einem Monat bis neun Tage 20 %, ab acht Tage 50 % des Beilagen- bzw. Verarbeitungspreises. Die Beilagenstornierungskosten werden auf Basis des Beilagenpreises der niedrigsten Gewichtsklasse berechnet. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (ein Auftrag über mehrere Schaltungen) ist nach der ersten Inseratschaltung nicht mehr möglich.

b) Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Produktion der Werbemittel und/oder mit der Anzeigenschaltung auf Fremdportalen beauftragt, sind die Produktionskosten (Erstellungskosten Werbemittel, Druckkosten, Werbekosten auf Fremdportalen) nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bei Stornierungen durch den Auftraggeber zur Gänze zu bezahlen.

c) Das Recht des Auftraggebers bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Dauerauftrag (siehe Punkt 2.1.d) außerordentlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn aus Umständen, die vom Auftraggeber nicht zu vertreten sind, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für diesen unzumutbar ist, insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen des Auftraggebers.

2.13. Rücktritt vom Auftrag bzw. Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer

a) Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem angenommenen Auftrag zurückzutreten bzw. einen Dauerauftrag (siehe Punkt 2.1.d) außerordentlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn aus Umständen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für diesen unzumutbar ist, insbesondere (i) bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen (wie beispielsweise ein schuldhafter Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung jeweils unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen; oder die Übermittlung von Werbematerial durch den Auftraggeber, das gegen rechtliche Vorschriften verstößt oder technische Vorgaben des Auftraggebers nicht erfüllt und trotz Einräumung der Möglichkeit zur Nachbesserung vom Auftragnehmer nicht oder nicht entsprechend nachgebessert wird), gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen des Auftragnehmers, (ii) bei nachhaltiger Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers, die zu einer nachhaltigen Gefährdung der Erfüllung der Verbindlichkeit des Auftraggebers und der Rechtsstellung des Auftragnehmers führt, sowie (iii) im Falle der Schließung des Unternehmens des bzw. der Einstellung des Mediums des Auftragnehmers.

b) Der Auftragnehmer behält sich weiters vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließl. eines sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Auftragnehmer kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Anzeigenauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommen Aufträgen zurücktreten.

2.14. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt sind seitens des Auftragnehmers nicht zu vertreten. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt bei einem unvermeidlich schwerwiegenden Ereignis vor, das für den Auftragnehmer unvorhersehbar war oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden konnte. Als Beispiele für höhere Gewalt können genannt werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen jeweils erfüllt sind: Arbeitsaufstände, behördliche Maßnahmen und/oder gesetzliche Vorschriften, Feuer, Streik, Kriegs- oder Terrorakte, zivile oder militärische Unruhen, nukleare Katastrophen oder Naturkatastrophen, Verlust oder Fehlfunktionen von Versorgungsunternehmen, Pandemien. Der Auftragnehmer ist für die Dauer und im Umfang der Wirkung eines Ereignisses höherer Gewalt von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Der Auftragnehmer wird auch nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Werbeauftrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht oder nur verzögert erfüllen kann. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Anzeige in angemessener Zeit nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt veröffentlicht wird. Wird die Veröffentlichung der Anzeige nicht in angemessener Zeit nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt nachgeholt, entfällt auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers aus dem Werbeauftrag.

2.15. Haftung des Auftraggebers

a) Für den Inhalt der Anzeige haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert und haftet zunächst dafür, dass der Werbeauftrag (z. B. das Inserat) gegen keinerlei rechtliche Vorgaben (z. B. UWG, GleichbehandlungsG, GlücksspielG, Energieausweis-Vorlagegesetz, besondere Werbebestimmungen für Arzneimittel und Alkohol, berufsrechtliche Vorschriften für Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, Werbeverbote nach Tabakgesetz sowie nach Tierschutzgesetz etc.), nicht gegen das Ansehen des Auftragnehmers oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe lt. GlücksspielG, Kennzeichnung als Werbung, Impressumspflicht) und alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte (Recht auf Wahrung der Ehre, Bildnisschutz, Namensrechte etc.), Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt werden. Der Auftraggeber garantiert in diesem Zusammenhang, dass er sowohl über die für die Printausgabenveröffentlichung als auch über die für die dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 6 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber rechtlichen Bestimmungen wie z. B. der Kennzeichnungspflicht oder Bestimmungen des GleichbehandlungsG nicht nachkommen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Annahme des Anzeigenauftrags abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, angegebene Daten, wie Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs 1, 2. u. 3. Satz UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden (z B Magistrat, Polizei), Gerichten oder sonstigen Dritten (z. B. gem. § 18 Abs 4 ECG) mitzuteilen.

b) Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Werbeauftrags (z. B. des Inserats oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens), dessen Inhalt und Gestaltung (Text, Bild, Grafik etc.) nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

c) Bringt es ein Werbeauftrag mit sich, dass personenbezogene Daten anderer Personen (nachfolgend kurz „betroffene Dritte“) verarbeitet werden, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind (z. B. Kontaktdaten eines Mitarbeiters des Auftraggebers in einem Stelleninserat, Kontaktdaten der Ansprechperson bei einem Kunden des Auftraggebers, Daten des Glückwunschempfängers in einem Glückwunschinserat etc.), so ist der Auftraggeber als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zudem auch für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften (insbes. der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes, DSG) in Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Dritten verantwortlich. Diese Verantwortung besteht für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten des Auftraggebers einschließlich der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer zum Zweck der Durchführung des Werbeauftrags (z. B. Veröffentlichung des Inserats). Der Auftraggeber garantiert und haftet in seinem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO), die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 bis Art. 10 DSGVO) wie auch für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 bis Art. 23 DSGVO). Der Auftraggeber hat den betroffenen Dritten daher insbesondere die Datenschutzinformationen hinsichtlich der Verarbeitung deren Daten durch ihn und Übermittlung an den Auftragnehmer zu erteilen, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch ihn/Übermittlung an den Auftragnehmer sicherzustellen und allfällige Betroffenenbegehren bezüglich der Datenverarbeitung durch ihn/Übermittlung an den Auftragnehmer zu beantworten.

d) Umfasst der Werbeauftrag ein Gewinnspiel, das vom Auftraggeber veranstaltet wird und für das der Auftragnehmer lediglich die Plattform zur Verfügung stellt und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme besorgt, so hat der Auftraggeber zum einen als Veranstalter sämtliche rechtlichen Erklärungen in Zusammenhang mit der Auslobung, Teilnahme und Abwicklung des Gewinnspiels selbst abzugeben bzw. von den Teilnehmern einzuholen, und zum anderen als Verantwortlicher nach der DSGVO, selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen. Der Auftraggeber hat daher notwendige Datenschutzinformationen zu erteilen, Betroffenenbegehren zu beantworten wie auch für die von ihm beabsichtigte Verwendung der Teilnehmerdaten gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der Teilnehmer, in eigener Verantwortung selbst einzuholen. Werden dafür entsprechende Texte (z. B. Teilnahmebedingungen, Einwilligungserklärungen) auf der Plattform des Auftragnehmers verwendet, so handelt es sich hierbei um einen vom Auftraggeber rechtlich zu prüfenden Entwurf bzw. geschieht dies letztlich ausschließlich gemäß dem Auftrag und über Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet - im Rahmen der Bestimmungen dieser AGB zu Gewährleistung und Haftung - allein für die Bereitstellung und Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme. Nicht für Verbrauchern, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Die Haftung des Auftragnehmers für die Rechtmäßigkeit des Gewinnspiels und die rechtmäßige Verwendung der Daten von Teilnehmern solcher Gewinnspiele durch den Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

e) Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die auf die Verletzung einer Verpflichtung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind und die auf den ausgeführten Werbeauftrag (z. B. das erschienene Inserat) gegründet werden (so z. B. auch, wenn sie von Mitbewerbern des Auftragnehmers geltend gemacht werden, sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen) oder die im Zusammenhang mit der Ausführung des Werbeauftrags stehen (z. B. Ansprüche von betroffenen Dritten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten), vollkommen schad- und klaglos. Dies umfasst auch allfällige zweckentsprechende und notwendige bzw. sonst gerichtlich zuerkannte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang berechtigt sich im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte beim Auftraggeber hinsichtlich der berechtigten Ansprüche des Dritten zu regressieren. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gelten die nachstehenden Bestimmungen dieses Unterpunktes e): Der Auftraggeber verzichtet – soweit gesetzlich zulässig - im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte auf einen Einwand des Mitverschuldens und auf jegliche sonstige Haftung des Auftragnehmers. Jegliche nachteiligen Rechtsfolgen, die dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang aus dem Werbeauftrag entstehen (insbesondere auch aus straf- und verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme), sind daher jedenfalls im Regressweg vom Auftraggeber zu tragen, Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, welcher Art auch immer, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

2.16. Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers

a) Beanstandungen aller Art sind schriftlich (möglich auch per E-Mail) an den Auftragnehmer zu richten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

b) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gelten die nachstehenden Bestimmungen dieses Unterpunktes b): Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige oder Erfüllung eines anderweitigen Werbeauftrags bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben. Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung, Vertragsauflösung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.

c) Für die Eignung zum Druck beigestellter oder vom Auftraggeber selbst gestalteter Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw. Abweichungen in der Druckqualität, bedingt durch deren Ausgestaltung sowie auch inhaltliche Fehler solcher beigestellter Druckunterlagen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, ebenso wenig besteht eine diesbezügliche Prüf- und/oder Hinweispflicht.

d) Für Druckfehler bzw. Fehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.

e) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden, soweit diese von seinem Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet, wenn es sich um Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, wird auch dann für leichte Fahrlässigkeit gehaftet, wenn es sich um Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zur Durchführung des Werbeauftrages (Verschaffung der vereinbarten Leistungen) handelt. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besorgungsgehilfen wird stets nur unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB gehaftet. Für Schäden Dritter wird nicht gehaftet. Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rechtsverfolgungskosten ausgeschlossen. Auftraggeber, die Unternehmer sind, haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr geltend zu machen; die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig - der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.

2.17. Immaterialgüterrechte Das Eigentum und die Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Auftragnehmer gestalteten Sujets verbleiben beim Auftragnehmer, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in der Kleinen Zeitung, auf www.kleinezeitung.at oder ausdrücklich in vom Auftragnehmer gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlicht werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

2.18. Geheimhaltung Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (z. B. Passwort, Benutzernamen, Mediadaten u. a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung umgehend dem Auftragnehmer zu melden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet haben. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber weiter fort. Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos. Dies umfasst auch allfällige zweckentsprechende und notwendige bzw. sonst gerichtlich zuerkannte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Nicht für Unternehmern, sondern ausschließlich für Verbrauchern als Auftraggeber gilt: Die Verpflichtung des Auftragnehmers angemessene Abwehrmaßnahmen zu treffen bleibt unberührt.

2.19. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist Graz.

b) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

c) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.

2.20. Salvatorische Klausel Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB (einschließlich dieser Regelung) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken des Vertrages, einschließlich dieser AGB.

3. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIGITALE WERBUNG

a) Zusätzlich zu den vorstehenden allgemeinen Bedingungen für Werbeaufträge des Punktes 2. gelten nachfolgende Bestimmungen dieses Punktes 3. für Anzeigenschaltungen und andere Werbeformen im digitalen Bereich, d. h. im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgerätewie beispielsweise sämtliche Internet-Portale und dazugehörige Domains (z. B. www. kleinezeitung.at), Applikationen, Services, Widgets und Gadgets, RSS-Feeds, Newsletter, Social Media etc., auf PC, Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen (Handys, Smartphones, Tablets wie z. B. das iPad), Out of Home-Plattformen (z. B. Infoscreens und anderen Screens), in audiovisuellen Mediendiensten, Navigationsgeräten etc. (zusammenfassend kurz: „digitale Werbung“).

b) Die Bestimmungen für digitale Werbung dieses Punktes 3. gehen den allgemeinen Bedingungen für Werbeaufträge des Punktes 2. im Fall von Widersprüchen im Zweifel zur Gänze vor.

c) Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und fehlerfreie Bereitstellung sämtlicher Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen digitalen Werbung erforderlich sind (z. B. Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Videos, Links und anderes, zusammenfassend kurz „Werbematerial“). Das Werbematerial muss spätestens drei Werktage bei Standardwerbeformen (lt. IAB) bzw. fünf Werktage bei anderen Werbeformen vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website etc. vollständig, fehlerfrei und den technischen Voraussetzungen entsprechend vorliegen.

d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind. Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhangs zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach E-Commerce-Gesetz (ECG) oder sonstigen in Betracht kommenden gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen, jeweils aktuell gültigen Vorgaben durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG) sowie durch das Mediengesetz und alle sonstigen für das Schalten der digitalen Werbung geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.

e) Der Auftragnehmer hat das Recht jedoch nicht die Pflicht, das übermittelte Werbematerial auf seine Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen etc.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Auftragnehmer auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und diesem die Kosten dafür zu verrechnen.

f) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Platzierung, Reihenfolge oder Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Fixplatzierung (Display-Banner auf der kleinezeitung.at-Startseite oder Zwischenseiten im E-Paper) vereinbart.

g) Der Auftragnehmer ist bei einer laufenden digitalen Werbekampagne dazu berechtigt, die gesamte digitale Werbung oder Teile davon aus rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen (z. B. Verstoß gegen die guten Sitten oder das Ansehen des Auftragnehmers, Beanstandung durch den Österreichischen Werberat) nachträglich unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, das Werbematerial innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen ab Information durch den Auftragnehmer nachzubessern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird die digitale Werbung wieder geschalten und die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleibt aufrecht. Erfolgt keine oder keine entsprechende Nachbesserung des Werbematerials, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Auftrag bzw. zum Teilrücktritt vom Auftrag bezüglich der betreffenden Werbekampagne berechtigt.

h) Für digitale Werbung, die von der Content Performance Group GmbH, FN 345338 a, mit Sitz in Wien vermarktet wird, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifikationen der Content Performance Group GmbH.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.kleinezeitung.at/datenschutz.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifikationen von Content Performance Group GmbH finden Sie auch auf: https://www.copegroup.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/https://www.copegroup.com/buchungsbedingungen/, https://www.copegroup.com/wp-content/uploads/2021/11/Spezifikationen_COPE-Netzwerk-sd-one-2021-11-11.pdf

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