Bereits der Rechnungshof hatte an der Einrichtung der Covid-19-Finanzierungsagentur kaum ein gutes Haar gelassen. Am Dienstag hat nun der Verfassungsgerichtshof die Einrichtung der Cofag gar als verfassungswidrig erklärt und teilweise Richtlinien aufgehoben. Der Bundesregierung gibt er ein Jahr Zeit, das Gesetz zu reparieren. Bis dahin können auch die Zahlungen weiterlaufen. Rückzahlungen von Covid-Hilfen sind mit dieser Entscheidung nicht verbunden.
Covid-19-Hilfen
Verfassungsgerichtshof kippt Cofag-Auslagerung, Hilfsgelder fließen weiter
Der VfGH hebt mehrere Bestimmungen des Gesetzes zur Einrichtung der Cofag auf. Die Ausgliederung sei sachlich nicht gerechtfertigt. Auch einige Richtlinien sind verfassungswidrig. Die Reparatur muss bis 2024 erfolgen.
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