Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Freitag entschieden, dass die Anklage gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin-Schaller (ÖVP) zulässig ist. Über die im November von der WKStA erhobene Anklage wird damit also verhandelt. Ihr drohen bis zu drei Jahre Haft. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

Karmasin-Schaller hatte nicht selbst gegen die Anklage Einspruch erhoben. Stattdessen legte ein Mitangeklagter Rechtsmittel ein. Er ließ prüfen, ob seine "vorgeworfene Tatbeteiligung überhaupt strafbar ist und ob es genug Gründe gibt, ihn für verdächtig zu halten", wie das OLG in einer Aussendung am Freitagnachmittag erklärte. Beides bejahte das Gericht allerdings, womit auch der Anklagepunkt gegen die ehemalige ÖVP-Ministerin bestehen bleibt.

Mutmaßlich illegale Absprachen und Zuverdienste

Konkret geht es bei der Anklage um drei Studien, die Karmasin-Schallers Meinungsforschungsinstitut zwischen 2019 und 2021 erstellte. Dabei soll es zu rechtswidrigen Absprachen mit anderen Meinungsforscherinnen gekommen sein, die im Gegenzug von Karmasin-Schaller Subaufträge bekamen, so die Anklage.

Das Oberlandesgericht erachtete die Beweislage als ausreichend, um eine Verurteilung für wahrscheinlich zu halten. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben kann. Einem Schuldspruch wird dadurch aber nicht vorgegriffen.

Darüber hinaus wird Karmasin-Schaller vorgeworfen, durch gefälschte Honorarnoten einen verbotenen Nebenverdienst nach ihrer Zeit als Ministerin erhalten zu haben. Für sie, wie für alle Angeklagten, gilt die Unschuldsvermutung.