Oft, zu oft, kommt es vor, dass die Politik sich von Verfassungsrichterinnen und -richtern getrieben wähnt, die sie zum Handeln zwingen. So war es bei der Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare, so war es bei der Sterbehilfe, so ist es bei der Frage, wie die öffentlich-rechtlichen Medien des Landes in Zukunft finanziert werden sollen.