Besteht eine Unvereinbarkeit von ÖVP-Anwalt Werner Suppan und seiner Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof? Suppan vertritt hochrangige ÖVP-Politiker und auch die Partei selbst. ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker hat im ORF außerdem bestätigt, dass die ÖVP nach wie vor den Rechtsanwalt von Ex-Parteichef Kurz bezahlt. Das gehe auf einen Beschluss des Bundesparteivorstandes 2020 zurück.

Mayer: "Politisch unvereinbar"

Verfassungsexperte Heinz Mayer kritisiert nun via Ö3, dass der ÖVP-Anwalt am Verfassungsgerichtshof als Ersatzrichter tätig ist. Mayer sagt dazu, dass es "rechtlich zwar zulässig, politisch aber eigentlich unvereinbar sei". Allein schon der Anschein von Befangenheit könnte die Unabhängigkeit des Höchstgerichts infrage stellen.

Derzeit ist das Amt des Verfassungsrichters kein Vollzeitberuf, Mayer fordert, "dass Rechtsanwälte als Mitglieder des VfGH keine politischen Parteien vertreten dürfen". Und plädiert für ein Berufsrichtertum.

Was sagt Werner Suppan dazu?

Kann der Haus- und Hofjurist einer Partei wirklich in einer zur Unabhängigkeit verpflichteten Institution sitzen? Ja, sagt Suppan. "Als Ersatzmitglied kommt man ohnehin selten dran. Und wenn, wird eine mögliche Befangenheit ganz genau geprüft." Sollte er jemals zum ständigen Verfassungsrichter aufsteigen, "würde ich die Vertretung von Spitzenpolitikern nicht mehr übernehmen". Ambitionen auf einen der 14 Richtersessel habe er derzeit aber ohnehin nicht, beteuert er im Gespräch mit Innenpolitik-Redakteurin Christina Traar.