Pro von Georg Renner, Innenpolitikchef der Kleinen Zeitung

Aus der Ferne ist es unmöglich, den Fall Thomas Schmid rechtlich zu beurteilen. Auch, wenn man das 454 Seiten umfassende PDF seiner Aussagen vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft samt Anhängen eingehend studiert hat, hat man nur einen Teil des großen Ganzen gesehen. Nicht nur, dass Schmids Aussage unvollständig ist – zwei geplante Einvernahmen sind vorerst entfallen, Teile des Akts sind ermittlungstaktisch geschwärzt –, es fehlt auch der Verschnitt mit anderen Puzzleteilen, die die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zusammentragen: Deckt sich Schmids Aussage mit jenen anderer Beschuldigter, Zeuginnen und Zeugen? Haben sich in den zahlreichen Hausdurchsuchungen und Sicherstellungen der vergangenen Wochen Beweise für seine Aussagen gefunden? Was von seinen Vorwürfen war tatsächlich neu für die WKStA?

Sprich: Für eine rechtliche Beurteilung, ob die Staatsanwaltschaft Schmid den Kronzeugenstatus gewähren sollte – und damit eine deutliche Strafmilderung gegenüber dem, was ihm augenscheinlich sonst drohen würde –, fehlen uns zur Stunde schlicht weite Teile der fachlichen Informationen.

Worüber man aber diskutieren kann: Sollte einem wie Schmid die Kronzeugenregelung überhaupt grundsätzlich offenstehen?
Im ersten Impuls würde man als jemand, der an Rechtsstaat, Schuld und Verantwortung glaubt, am liebsten sagen: nein. Schmid war als Generalsekretär einer der höchsten Amtsträger der Republik, war sämtlichen Finanzbeamtinnen und -beamten direkt vorgesetzt – eine Funktion, die er seinen Aussagen und umfangreich dokumentierten Chats nach aus schändlichen Motiven missbraucht hat. Man kann finden, dass ihm dafür die Höchststrafe gebührte, keine Milde.

Aber das verkennt die Natur einer Kronzeugenregelung. Die liegt eben darin, dass auch Menschen, die sich Übelstes zuschulden haben kommen lassen – bis hin zum Mafia-Auftragskiller, der noch größeres Unrecht getan hat, als es Schmid vorgeworfen wird – frei oder nur mild gestraft gehen können, wenn sie dafür helfen, noch schwerer wiegende Unrechtsstrukturen aufzudecken und vor Gericht zu bringen.

Das ist rechtsstaatlich eine Zumutung, ein Fremdkörper in unserem Strafrecht, das noch immer Elemente von Vergeltung für individuelle Schuld enthält. Aber es kann im Einzelfall unterm Strich sinnvoll sein, weil – das zeigt die kriminalistische Erfahrung aus anderen Staaten – es die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, kriminelle, mafiöse oder eben korrupte Strukturen als Ganzes zu erkennen und auszuheben. Ob das im Fall Schmid zutrifft, sollten die Ermittlerinnen und Ermittler entscheiden können – mit kühlem Kopf und Kenntnis aller Fakten.

Innenpolitik-Ressortleiter Georg Renner
Innenpolitik-Ressortleiter Georg Renner © KLZ/Fuchs

Kontra von Hubert Patterer, Chefredakteur der Kleinen Zeitung

Allein die Vorstellung mobilisiert die inneren Widerhaken. Einer wie Thomas Schmid soll bald nicht mehr Beschuldigter sein, sondern nur noch Zeuge? Zeuge für die Krone, wie es im angloamerikanischen Recht heißt, ein Zeuge, der für den Staat aussagt, emporgehoben und befreit von jeder Schuld, die allenfalls mit einem freiwilligen Bußgeld abzugleichen wäre?

Die Kronzeugenregelung ist ein heikles Instrument. Der Staat bekennt offen seinen Ermittlungsnotstand ein. Er räumt ein, dass er mit dem normalen Repertoire kriminalpolizeilicher Ermittlungsmethoden nicht vorankommt. Das kann bei Straftaten in abgedichteten Milieus der Fall sein. In der Organisierten Kriminalität. Im Dickicht eines Kartells. Oder: in der Terror- oder Drogenszene. Weil dem Staat die Zugänge versperrt bleiben, lässt er sich den Schlüssel von einem in die Tat Verstrickten aushändigen und gewährt ihm im Gegenzug Straferlass und Schutz. Der aufklärerische Wert des preisgegebenen Wissens wird höher taxiert als das Prinzip von Schuld und Bestrafung. Recht und Gerechtigkeit werden zur Handelsware. Der Jurist und Publizist Heribert Prantl schrieb einmal treffend von der "Merkantilisierung des Strafverfahrens".

Es ist zweifelhaft, ob Schmids Offenbarungen ein solches Vorgehen rechtfertigen. Voraussetzungen sind Freiwilligkeit und innere Umkehr. Wie glaubhaft ist die Läuterung, wenn der Betroffene untertaucht und sich der Befragung durch den U-Ausschuss entzieht? Wie frei kann der Wille sein, wenn man am Abgrund steht und die einzige Aussicht auf Rettung der fakten- oder lügengestützte Verrat ist? Und: Wie kann man jemandem zubilligen, ein System furchtlos aufzudecken, wenn es sich um eine Schlüsselfigur handelt, die in ihrem Verschnitt aus Unterwürfigkeit und Hybris dieses System erst ermöglicht hat?

Schmid hat ein "Geständnis" abgelegt, vor allem erhob er Anschuldigungen gegen Einzelpersonen. Die Bezichtigungen werden von einem Gericht zu qualifizieren sein. Ja, darf das alles wahr sein, seufzt das Staatsoberhaupt. Wir wissen nicht, was wahr ist, Herr Bundespräsident. Es gibt gute Gründe, die Beweiswürdigung im Gerichtssaal abzuwarten. Schmid hat dort die Möglichkeit, als Angeklagter alles zu offenbaren und dafür eine abgemilderte Strafe zu erhoffen.

Ihn mit dem Sonderstatus eines Kronzeugen vorab zu privilegieren, widerspräche brachial dem Grundgedanken der Rechtsgleichheit. Es wimmelt in den Chats und Akten von Deals, vom augenzwinkernden Mach-ma-schon, von Berichten darüber, wie einflussreichen Unternehmen oder Personen etwas zugeschanzt wurde, wie sie begünstigt oder geschont wurden, mit Emojis besiegelt, von Wien bis Bregenz. Und dann noch eine Sonderbehandlung, noch ein Geschäft, wenn am Ende Recht gesprochen wird, ganz legal? Besser nicht.

Chefredakteur Hubert Patterer
Chefredakteur Hubert Patterer © KLZ/Fuchs