Die türkis-grüne Bundesregierung hat Details zu ihrer "Strompreisbremse" vorgelegt. Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler und Energieministerin Leonore Gewessler (beide Grüne) erörtern soeben die Beschlüsse.

Die Eckpunkte der Strompreisbremse:

  • Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 Kilowattstunden gefördert
  • Der Preis für diese 2900 Kilowattstunden wird auf 10 Cent gedeckelt
  • Der Verbrauch über 2900 Kilowattstunden ist nach Marktpreis zu bezahlen. Liegt der Strompreis über 40 Cent pro Kilowattstunde, werden 30 Cent pro Kilowattstunde abgezogen, den Rest muss der Kunde bezahlen – um zu verhindern, dass Stromanbieter den Preis dank Förderung weit erhöhen.
  • Die Förderung wird automatisch abgezogen, es ist kein Antrag notwendig.
  • Die "Bremse" gilt ab 1. Dezember dieses Jahres bis 30. Juni 2024
  • Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, bekommen einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten

"Wichtig, schnell und unbürokratisch zu helfen"

Sowohl Nehammer als auch Kogler betonen, der Vorteil des Systems liege darin, dass die Förderung ohne Antrag direkt auf den Stromrechnungen wirksam würde: "Niemand in Österreich soll sich seinen Grundbedarf an Strom nicht leisten können", so der Kanzler. "Hier geht es um rasche und unbürokratische Hilfe, deshalb braucht dafür auch niemand einen Antrag stellen, die Stromkostenbremse wird automatisch für jeden Haushalt abgewickelt."

Wirksam ab 1. Dezember

Die Grundlagen der Förderung sind am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Nach Beschluss im Parlament (planmäßig im Oktober) soll sie voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden und bis 30. Juni 2024 wirken.

Der Mechanismus funktioniert einer Aussendung des Klimaministeriums folgendermaßen: 

"Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde.

Das bedeutet: Verbraucher:innen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben."

Weiteres Kontingent für größere Haushalte soll folgen

Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.

Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten geben. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft nach Schätzung der Regierung rund 300.000 Personen.

Im Vorfeld war Kritik an der Maßnahme laut geworden, die den Preis für 2900 Kilowattstunden pro Haushalt auf 10 Cent deckeln soll. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr hält es beispielsweise für einen "Kardinalfehler", dass die Haushaltsgröße keine Rolle für die Höhe des Deckels spielen soll.