Seit Wochen berät das Gesundheitsministerium, wie die neuen Quarantäneregeln im Herbst aussehen sollen – und ob coronapositive Personen überhaupt noch isoliert werden sollen. Wie die Tageszeitung "Heute" berichtet, kursiert nun ein Verordnungsentwurf, der bereits ab 1. August in Kraft treten könnte. Demnach würde die Quarantäne künftig durch Verkehrsbeschränkungen ersetzt werden.

Das Gesundheitsministerium betont, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde. Minister Rauch (Grüne) bestätigte am Abend in "Vorarlberg heute" lediglich, dass ein Verordnungsentwurf in Ausarbeitung sei.

Experten halten den Plan jedenfalls für vertretbar. Es sei nicht zu erwarten, "dass wir mit Wegfall der Quarantäne eine Gefährdung des Gesundheitssystems riskieren", so Komplexitätsforscher Peter Klimek im ORF-Radio.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen soll so laut Entwurf der "Problematik der Personalausfälle" etwa im Gesundheitsbereich entgegengewirkt werden. Statt isoliert in der eigenen Wohnung zu sitzen, dürften coronapositive Personen dann wieder heraus – die FFP2-Maske muss aber durchgehend getragen werden. Nur im privaten Wohnbereich und im Freien bei mehr als zwei Meter Abstand zu anderen Personen dürfe sie abgenommen werden.

Infiziert mit Maske ins Schwimmbad?

Die Verkehrsbeschränkungen würden in Kraft treten, sobald ein positiver Coronatest vorliegt. Ist man nur Antigen-positiv, soll per PCR nachgetestet werden, fällt dieser Test negativ aus, sollen die Beschränkungen enden. Ist man PCR-positiv, sollen die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage lang gelten, ab dem fünften Tag ist eine Freitestung von der faktischen FFP2-Maskenpflicht möglich.

Laut dem Entwurf sollen Coronapositive außer der FFP2 nur wenig Einschränkungen erleben: So sollen sie laut dem Entwurf mit Maske weiterhin in die Arbeit, aber auch die Discos, Lokale, Schwimmbäder oder Sportstätten betreten dürfen. Wobei: Essen und trinken darf man dann nichts, da man die Maske nicht abnehmen darf. Einzig aus vulnerablen Settings wie Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten und Volksschulen sollen Coronapositive künftig ausgeschlossen sein. Können Infizierte aus medizinischen oder praktischen Gründen keine Maske tragen, dürfen sie laut "Heute" auch ihren Arbeitsort nicht betreten.

Im Beruf sollen organisatorische und räumliche Maßnahmen eingesetzt werden, um Infizierte und Nicht-Infizierte zu trennen – etwa, indem Infizierte eigene Teams bilden. Wo nur Infizierte zusammenarbeiten, müssen sie auch keine Maske tragen. In sensiblen Settings wie Altersheimen soll darauf geachtet werden, dass infizierte Personen von nicht infizierten räumlich getrennt werden – dies dürfe aber nicht zu einer Quarantäne-ähnlichen Isolation führen. Stattdessen sollen sie von positiv getestetem Personal betreut werden.

Gesundheitsministerium: Keine finale Entscheidung

Im Gesundheitsministerium bestätigt man das Papier, betont aber, dass dies eben nur ein Arbeitsentwurf einer möglichen Verordnung sei. Wie seit zwei Wochen kommuniziert, prüfe man die Möglichkeit, per Verordnung von Quarantäne auf Verkehrsbeschränkungen umzuschwenken. Eine finale Entscheidung zum Fortbestand oder Ende der Quarantäne sei weiterhin nicht getroffen worden.

Zur Kritik SPÖ-geführter Länder, in den Ablauf nicht eingebunden zu sein, heißt es im Ministerium, dass dies im Rahmen des Arbeitsprozesses selbstverständlich passiere. Zuvor hatte sich etwa Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil entrüstet gezeigt, von den möglichen Änderungen nichts zu wissen. Auch der Sprecher von Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker kritisierte die Vorgangsweise des Bundes.