Dass der Krieg aus der Ukraine zu einer gänzlich neuen Fluchtbewegung führen würde, war schon Anfang März klar. In der Grundversorgung gibt es nun rechtliche Klarstellungen: Die für die Auszahlung zuständigen Länder haben sich darauf geeinigt, dass ukrainische Familien nicht ihr Auto verkaufen müssen, um Geld vom Staat zu erhalten.

Hintergrund ist, dass die Grundversorgung nur erhält, wer schutz- und hilfsbedürftig ist. Dass vor Putins Krieg in Österreich Schutz gesucht wird, steht außer Frage. Hilfsbedürftig ist aber nur, "wer den Lebensbedarf (...) nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält".

Geholfen werden soll wirklich nur denjenigen, die sich nicht mehr selbst helfen können - und denen auch sonst nicht ausreichend geholfen wird. Ob das sinnvoll ist, stellt der Sprecher der Asylkoordination, Lukas Gahleitner-Gertz infrage: Selbst karitative Hilfe müsste eigentlich angegeben werden und könnte zum Verlust der Grundversorgung führen. "Durch solche Regelungen wird der Staat für Nichtstun belohnt", kritisiert Gahleitner-Gertz.

Das Auto für die Rückkehr

In der Praxis geht es vor allem um Einkommen, Sozialleistungen und verwertbares Vermögen. Gerade Letzteres wird bei Geflüchteten aus der Ukraine ein Problem. Anders als etwa 2015 flüchten viele Familien im eigenen PKW nach Österreich. In Infoblättern zur Grundversorgung wird das Auto seit Jahren explizit als Vermögen angeführt - man müsste es folglich verkaufen, bevor man das lebensnotwendige Geld erhält.

Die Bundesländer hätten sich nun darauf verständigt, "dass Privat-PKWs von UkrainerInnen nicht als Vermögen gewertet werden, weil sie für die Rückkehr gebraucht werden", heißt es aus dem Büro der steirischen Sozial-Landesrätin Doris Kampus (SPÖ). Bisher war ein Auge zugedrückt worden, da ukrainische PKWs ohne Vignette in Österreich ohnehin kaum Geld eingebracht hätten, heißt es aus Wien. Denn unter Vermögen fällt nur jenes, "das man hier in Österreich auch einsetzen kann", heißt es aus der Steiermark.

Auch Immobilien, etwa Wohnungen, in der Ukraine seien damit nicht gemeint. Die rechtliche Klarstellung war notwendig, findet der Asylrechts-Experte Gahleitner-Gertz: "Teilweise wurde nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden, sondern von einzelnen Stellen im Bundesland".

Warten auf lebensnotwendiges Geld

Unterdessen kommt die langsame Auszahlung der Grundversorgung ins Rollen. Wochenlang warten manche Ukrainerinnen und Ukrainer bereits auf das lebensnotwendige Geld. In Oberösterreich war der Rückstau an Anträgen zuletzt besonders groß. In einer Wochenendschicht von 30 Landesbeamten wurden die Anträge zu großen Teilen abgearbeitet, berichtet Ö1. In der Steiermark hat man solche Probleme nicht, heißt es auf Anfrage. Hier läuft die Auszahlung direkt über das Land und nicht – wie in Oberösterreich – in einem zweiten Schritt über NGOs.

Das besondere System bereitet Oberösterreich schon zum zweiten Mal Probleme: Nach der Flüchtlingswelle 2015/2016 musste das Land "bei jedem Einzelnen Jahre später nachweisen, wie genau die Hilfsbedürftigkeit gegeben war", erzählte Christian Schörghuber, Flüchtlingsbetreuungschef der Volkshilfe Oberösterreich dem ORF-Radio. Infolgedessen seien im Nachhinein Gelder gestrichen worden.