Die Abschiebung der damals 12-jährigen Tina und ihrer Familie nach Georgien vor einem Jahr war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam nun das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das der zuständigen Behörde im Innenministerium attestierte, das Kindeswohl zuvor nicht geprüft zu haben. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird dagegen Revision erheben.
Rechtswidrige Abschiebung
Der Fall Tina: Widersprüche und Angst vor einem Präzedenzfall
Nach der für rechtswidrig erklärten Abschiebung sorgen Angaben des Innenministeriums zur Causa für Kritik. Dort ist die Angst groß, dass der Fall die gesamte Rechtsprechung umkrempelt könnte.
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