1 Für welche Personengruppen gilt die Impfpflicht nicht?

Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums, die der Kleinen Zeitung vorliegt, gilt die Pflicht für folgende Gruppen nicht: Schwangere, Allergiker mit Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe der Impfung sowie für Personen mit einem akuten Schub, einer inflammatorischen oder Autoimmunerkrankung. Auch jene, die schwere Nebenwirkungen beim Impfen aufweisen oder akute schwere, fieberhafte Infektionen haben, sind ausgenommen. Nach diversen Transplantationen oder Krebstherapien gilt die Pflicht ebenso wenig wie für jene, die auch nach drei Impfungen keine ausreichende Immunantwort ausgebildet haben.