Nachdem am Mittwochabend die Ladungsliste beschlossen wurde, beginnt nun die wahre Arbeit des „Untersuchungsausschuss betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder“: Heute wurden dem Parlament die Akten für den Ausschuss geliefert.

Wie zuvor von der Opposition angenommen, wurde besonders viel in Papierform übermittelt. Denn jede Information, die über Stufe zwei (vertraulich) klassifiziert ist, darf nicht in digitaler Form übergeben werden. Elektronische Medien sind allerdings naturgemäß leichter zu durchsuchen.

SPÖ und Neos hatten bereits im Vorfeld befürchtet, dass der Ausschuss diesmal in Papier „ertränkt“ werden könnte – eine 180-Grad-Wende von der bisherigen Lieferstrategie der Ministerien. Immerhin hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erst 2021 erneut betonen müssen, dass auch abstrakt relevante Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Die Ministerien scheinen nicht erpicht darauf, erneut den Bundespräsidenten als Exekutor angedroht zu bekommen. Damals hatte das Finanzministerium 204 Ordner an die Parlamentsdirektion übergeben müssen. Der Erkenntnisgewinn hielt sich allerdings in Grenzen, da der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss nicht verlängert wurde und bereits im Juli seinen letzten Zeugen befragte.