
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter sieht aktuell keinen Grund, ein Amtsenthebungsverfahren gegen das Mitglied des Gerichtshofs Wolfgang Brandstetter einzuleiten. Zuerst bedürfe es entsprechender Unterlagen der ermittelnden Staatsanwaltschaft, so Grabenwarter in der ORF-Pressestunde. Sollte Anklage gegen den früheren Justizminister erhoben werden, werde ein Verfahren eingeleitet. Im Zuge des Prozesses müsste auch der Generalprokurator, im aktuellen Fall Wolfgang Peschorn, gehört werden.
Verkehrsunfall und Lungenembolie
Am Rande der Pressestunde enthüllte Grabenwarter, dass Brandstetter an den Folgen eines Verkehrsunfalls laboriert und an eine Lungenembolie erlitten hat. Das von der Staatsanwaltschaft im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens eingeforderte Handy des einstigen Justizministers habe er persönlich den Behörden übergeben. Gegen Brandstetter wird seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen des Verdachts, eine Hausdurchsuchung an einen ehemaligen Klienten verraten zu haben, ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
"Das hat viele Überrascht"
Zu den schweren Attacken des Kanzlers, aber auch von ÖVP-Politikern gegen die Justiz wollte Grabenwarter im Detail nicht Stellung beziehen, nur soviel war ihm zu entlocken: "Die Justiz hat keine einseitige politische Schlagseite." Der Präsident sparte auch nicht mit Kritik an den Corona-Verordnungen der Regierung, einige sind in der Vergangenheit ohnehin durch den VfGH aufgehoben worden: "Vor einem Jahr war wenig Routine erkennbar. Das hat viele überrascht"
Gegen Eilverfahren
Skeptisch äußerte sich Grabenwarter zur Idee eines Eilverfahrens am Verfassungsgerichtshof. Im Durchschnitt dauerten die Verfahren nur 115 Tage, ein Eilverfahren würde zu keiner wesentlichen Beschleunigung führen. "Ein Rechtsstaat hat einen zeitlichen Preis." Sollte ein Bundesstaatsanwalt eingeführt werden, sollte dieser für zwölf Jahre bestellt werden.
22.03.2021 um 08:43 Uhr
Grabenwarter
ist überheblich in seiner Art. Woas woar sei Leistung? Er hat 4! Monate gebraucht um nachträglich festzustellen, dass Corona Maßnahmen nicht verfassungskonform waren! War er inzwischen in Quarantäne? Jetzt nimmt er die Justitia in Schutz, die bekanntermaßen auf einem Auge blind ist - sieht man den unterschiedlichen Urteilen. Der Streit zwischen WKST und Staatsanwaltschaft ist harmlos. Warum wurde nicht gegen Straches engsten Mitarbeiter Kickl (auch Hofer...) ermittelt, Handy, Chats, Mails usw. werden nicht geprüft- weil es war ja nur der IBIZA Skandal war und die FPÖ ist weißgewaschen, Kickl sagt er weiß nix und war nicht dabei- und die übrigen Parteien finden auch nichts dabei. Seltsame Sichtweise von unserer Justitia. Ich habe den Glauben an die gerechte Justiz verloren!
22.03.2021 um 06:06 Uhr
Jaja
Wir doch nicht! Gell?
21.03.2021 um 17:45 Uhr
VfGH-Präsident DDr. Grabenwarter: Causa Brandstetter: "Amtsenthebung
bei Anklage" - Vielen Dank - das meine ich auch und ebenfalls
vielen Dank für das überfällige Sterbehilfe-Urteil. Erf. StM
21.03.2021 um 16:57 Uhr
Sollte da ein "erhoben" drin sein?
"Sollte Anklage gegen den früheren Justizminister eingeleitet werden, werde ein Verfahren einleiten."
21.03.2021 um 19:50 Uhr
Vielen Dank - ich meine: Wir sollten sehr zufrieden sein, weil:
Zu den schweren Attacken des Kanzlers, aber auch von ÖVP-Politikern gegen die Justiz
wollte Grabenwarter im Detail nicht Stellung beziehen, nur soviel war ihm zu entlocken:
"Die Justiz hat keine einseitige politische Schlagseite".
22.03.2021 um 09:57 Uhr
Wenn gegen einen Brandstätter und einen Fuchs Ermittlungen durchgeführt werden,
was ja bei Verdachtslage auch sein muss, sollten schleunigst Ermittlungen durchgeführt werden, wer in der WKSta immer wieder Inhalte geheimer Akten weiter gibt, so daß z.B. einige aus der Presse erfahren mussten, daß sie als Beschuldigte geführt werden.