Soll Österreich es Deutschland gleich tun und über die Weihnachtsferien, wo Schulen sowieso geschlossen sind, auch alle nicht-essenziellen Geschäfte sowie Freizeiteinrichtungen schließen, um die Infektionszahlen zu senken? Die unter anderem von der SPÖ vehement geforderte "Winterruhe" als Alternative zu einem weiteren Lockdown im Jänner oder Februar beschäftigt hinter den Kulissen längst die Bundesregierung.

Am Freitag soll es abermals eine (Video-)Konferenz der Regierungsspitze mit den Landeshauptleuten geben, in der über diese Variante beraten wird. Neben seinem Parteifreund Hans Peter Doskozil spricht sich im Vorfeld auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) für die "Winterruhe" aus: "Angesichts der derzeitigen epidemiologischen Lage sei das eine vorstellbare Variante", so Kaiser auf Frage der Kleinen Zeitung am Rande einer Pressekonferenz; "ich gehe davon aus, dass am Freitag weitere Expertisen (vor allem der Ampelkommission) in die Entscheidungsfindung einfließen werden".

Was für den Ferien-Lockdown spricht: Weil die Schulen ohnehin zu und viele Arbeitnehmer im Urlaub sind, wäre es volkswirtschaftlich ein vergleichsweise "billiger" Zeitpunkt, die Infektionszahlen zu senken, um einen neuerlichen Lockdown im Jänner oder Februar zu vermeiden.

Dagegen spricht, dass einerseits der Handel in den Tagen nach Weihnachten durch Gutscheine, Umtausch usw. viel Umsatz macht, der mit einem Lockdown entfallen würde. Außerdem befürchten Teile der Regierung, dass die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen durch einen schnellen weiteren Lockdown so kurz nach Ende des vorigen leiden könnte.

Veranstaltungen bleiben untersagt

Fix entschieden wird heute im Hauptausschuss des Nationalrats über die Maßnahmen an den Feiertagen. Konkret über die neue Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).

Grundsätzlich bleiben Veranstaltungen und Treffen auch in den nächsten Tagen untersagt – allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. Besonders für Heiligen Abend und Christtag, also für 24. und 25. Dezember, wird für Treffen – sogar im privaten Wohnbereich – ein vergleichsweise großzügiges Limit von bis zu zehn Personen aus bis zu zehn verschiedenen Haushalten eingeführt. Eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstand ist für solche Treffen nicht vorgesehen. An diesen beiden Tagen werden auch die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (sie gelten grundsätzlich weiter zwischen 20 und 6 Uhr) ausgesetzt.


Ansonsten gilt ab morgen weiterhin, dass sich sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können. Allerdings wird nun in der Verordnung festgelegt, dass hierbei in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist.

Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz

Eine weitere Neuerung betrifft den Einsatz von Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz: Die Verordnung schreibt ihn in Unternehmen überall dort vor, wo Menschen zusammenkommen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams angeführt.

Noch keine Regeln festgelegt sind für Silvester – die Regierung fährt „auf Sicht“ und behält sich hier eine Verschärfung vor.