Die am Donnerstag angekündigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen werden nun vom Gesundheitsministerium in eine Verordnung gefasst. Diese - eine Novelle zur Lockerungsverordnung - soll "zeitnah" fertig werden, hieß es am Freitag auf APA-Anfrage. In Kraft treten soll sie am Montag um 0.00 Uhr.

Vorgesehen ist, dass die Teilnehmerzahl bei privaten Treffen in Innenräumen auf zehn beschränkt wird, zuletzt waren es noch 50. Im privaten Bereich gilt dies nur als Empfehlung. Begräbnisse sind ausgenommen. In der Gastronomie wird die Maskenpflicht auf die Gäste ausgeweitet, solange sie nicht an ihren Plätzen sitzen. Die Sperrstunde wird generell auf 1.00 Uhr festgelegt, Barbetrieb ist nicht erlaubt.

Wer sich nicht an die neuen Coronavorschriften für private Zusammenkünfte oder in der Gastronomie hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf hat am Freitag das Innenministerium hingewiesen. Bei Missachtung der Zehn-Personen-Regel in Innenräumen kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anzeige der Polizei eine Strafe von bis zu 1.450 Euro festlegen. Grundlage ist hier das Epidemiegesetz.

Noch teurer wird es in der Gastronomie, in diesem Fall auf Grundlage des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Der Strafrahmen der Bezirksverwaltungsbehörde beträgt hier für Gäste, etwa bei Nichteinhalten der Sperrstunde, bis zu 3.600 Euro. Für Gastronomen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, gilt sogar ein Strafrahmen von bis zu 30.000 Euro.