Mit Schulbeginn startet auch eine neue Phase von Corona-Präventionsmaßnahmen in Österreich. Deren Herzstück: Die "Corona-Ampel", die auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene Aufschluss darüber geben soll, wie derzeit die Bedrohungslage durch das Virus ist - und in der Folge auch regional differenzierte Maßnahmen nach sich ziehen soll.

Derzeit ist die Ampel, über deren Stufen Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für den Bund, die Landeshauptleute für ihre Länder sowie die Bezirksbehörden für Bezirke und Statutarstädte entscheiden werden - auf den Rat eines Expertengremiums hin - im Probebetrieb, rechtzeitig zu Schulbeginn soll "jeden Freitag Ampeltag" sein, an dem die neuen Einstufungen verkündet werden.

Was die einzelnen Warnstufen für unterschiedliche Schulstufen und -typen bedeuten werden - wenn die zuständigen Behörden entscheiden, dass die Warnstufe für Schulen gilt -, hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz bekannt gemacht.

Hier die Folgen der Corona-Ampel für Unterstufen und Mittelschulen (MS, AHS-Unterstufe, PTS, sonderpädagogische Einrichtungen) nach der Unterlage des Bildungsministeriums.

Was in Unterstufen und Mittelschulen bei Corona-Warnstufe "grün" gilt

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

  • Hygiene- und Präventionskonzept erstellen
  • Krisenteam der Schule definieren
  • Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern und Behörden definieren
  • Pädagogische Aktivitäten finden möglichst oft im Freien statt

Was in Unterstufen und Mittelschulen bei Corona-Warnstufe "gelb" gilt

Normalbetrieb mit verstärkten Hygienebestimmungen: Wie „grün“, zusätzlich:

  • MNS verpflichtend für
    alle außerhalb der Klasse
  • MNS verpflichtend für schulfremde Personen
  • Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen Auflagen (Kleine Gruppen, Belüftung)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS
  • Wenn Schließung von Klassen/Schulen: Umstellung auf Distance Learning (Leihgeräte, wenn notwendig)

Was in Unterstufen und Mittelschulen bei Corona-Warnstufe "orange" gilt

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen: Wie „gelb“, zusätzlich:

  • Regelungen für den Schulbeginn Früh und für Pausen zur Minimierung von Kontakten
  • Keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw.
  • Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.)
  • Kein Singen in geschlossenen Räumen
  • Vermeidung gemeinsamer Mittagspausen
  • Lehrerkonferenzen finden online statt

Was in Unterstufen und Mittelschulen bei Corona-Warnstufe "rot" gilt

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten

  • Umstellung auf Distance-Learning
  • Ersatzbetrieb am Schulstandort in Kleingruppen
  • Einrichtung von Lernstationen
  • MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der Schule
  • Ganztagsbetreuung im Notbetrieb (Kleingruppen)
  • Bibliothek nur Ausleihe