Es war eher eine Randnotiz aus der am Dienstag zu Ende gegangenen Regierungsklausur: Im Rahmen des insgesamt 400 Millionen Euro schweren Teilpakets an Entlastungen von und Investitionen in Land- und Forstwirtschaft wird es auch Vergünstigung im Pensionsrecht der Bauern geben: Das "fiktive Ausgedinge" wird von 13 Prozent auf 10 Prozent reduziert, was einer jährlichen Pensionserhöhung von 450 Euro entspricht.

In der von Elisabeth Köstingers (ÖVP) Landwirtschaftsministerium verschickten Presseunterlage zu der Ankündigung heißt es dazu wörtlich:

"Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13% auf 10%):
- Diese Maßnahme führt bei den betroffenen bäuerlichen Pensionistinnen und Pensionisten zu einer durchschnittlich 450€ höheren Pension pro Person und Jahr."

Zahlreiche Medien berichteten darauf, die Pensionen der Bauern würden generell um 450 Euro im Jahr erhöht - was politisch für Protest sorgte: Neos-Sozialsprecher Gerald Loackerkritisierte etwa per Aussendung: "Hier wird von der ÖVP beinharte Klientelpolitik betrieben und als Corona-Maßnahme verkauft", und: "Die Kurz-Partei will einfach ein Zuckerl verteilen, aber nicht die Auswirkungen der Pandemie und des Lockdowns abfedern". Auch von Arbeiterkammer-Ökonom Markus Marterbauer kam herbe Kritik:

Aber nun bekommen tatsächlich sämtliche pensionierten Bauern 450 Euro mehr im Jahr - deutlich mehr als etwa die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer, die maximal 350 Euro jährlich ausmacht (und allen Pensionisten zukommt, auch jenen der Bauern)?

Nun: Nein. Von den derzeit rund 170.000 Pensionisten in der Bauern-Sozialversicherung (die Zahl stammt aus dem stets lesenswerten Jahrbuch der Sozialversicherung 2019) werden nur rund 20.000 von der Senkung des "fiktiven Ausgedinges" profitieren nämlich ein Teil der Mindestpensionisten in der Bauernschaft, vor allem Frauen. Die Kosten liegen damit bei etwa neun Millionen Euro im Jahr.

Was ist ein "fiktives Ausgedinge"?

Und das kommt so: Das "fiktive Ausgedinge" ist eine Pauschale, die bestimmten Bauern von der Ausgleichszulage abgezogen wird - also jenem Betrag, den Pensionisten zusätzlich zu ihrer Pensionbekommen, wenn sie ansonsen unter einem jährlich erhöhten Mindestpensionssatz (derzeit rund 967 Euro für Alleinstehende) bekämen.

Der (eher schwer verdauliche) § 140 Absatz 7 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, in dem das fiktive Ausgedinge geregelt ist.
Der (eher schwer verdauliche) § 140 Absatz 7 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes, in dem das fiktive Ausgedinge geregelt ist. © RIS

Betroffen davon sind jene Bauern, die ihren Hof verkauft oder an ihre Kinder weitergegeben haben. Üblicherweise wird bei solchen Übergaben ein "Ausgedinge" vereinbart, also ein Wohnrecht, Taschengeld oder ähnliches für die Altbauern.

Dieses Ausgedinge, so dachte der Gesetzgeber vor Jahrzehnten, sollte auf die Mindestpension angerechnet werden, weil solche Pensionisten ja keine oder weniger Ausgaben für Wohnung (oder auch für Lebensmittel, die sie vom eigenen Hof bekommen) hätten. Und weil die Bewertung von Bauerhöfen traditionell ein schwieriges Terrain ist, verständigte man sich auf einen Pauschalwert, um den die Mindestpension von Bauern mit Ausgedinge gegenüber jener von anderen Pensionisten reduziert wird.

Das sind derzeit die 13 Prozent, die im § 140 Bauern-Sozialversicherungsgesetz stehen. Der Prozentsatz ist noch nicht alst, bis 2012 waren es noch 15 Prozent, zur Jahrtausendwende noch 30 Prozent). Und der jetzt eben auf zehn Prozent gesenkt werden soll.

Ein Geschenk, aber kein allzu großes

In Köstingers Büro erklärt man das damit, dass dieser Pauschale Abschlag nicht mehr der bäuerlichen Realität entspreche: Immer öfter würden Bauern bei der Übergabe des Hofes keine Ausgedinge mehr vereinbaren, nicht mehr bei der Familie am Hof leben oder ähnliches. Dementsprechend sei zumindest die Reduktion des Prozentsatzes angebracht. (Sie war übrigens bereits, wie viele nun erneut angekündigte Maßnahmen, im Regierungsprogramm vereinbart worden)

Unterm Strich bleibt also: Nein, es bekommen nicht alle Bauern eine Pensionserhöhung um 450 Euro im Jahr - nur ein Teil der Bauern-Mindestpensionisten rückt um diese Summe näher an die allgemeine Mindestpension.

Das ändert natürlich wenig daran, dass es eine Maßnahme ist, die mit der Corona-Krise nichts zu tun hat - aber ein ganz so großes Geschenk, wie man vermuten könnte, ist es auch nicht.