Seit 136 Tagen stehen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger und Ex-Lobbyist Peter Hochegger als Angeklagte im Buwog-Verfahren vor Gericht. Für die Verteidiger stellt der Prozess eine enorme Herausforderung dar.

Doch für die fünf Pflichtverteidiger hat das Verfahren auch finanzielle Folgen. Diese Art von Verteidiger, die auch für die Angeklagten Walter Meischberger und Peter Hochegger tätig sind, werden Mandanten zugeteilt, die sich keinen Anwalt leisten können. Die fünf im Prozess Tätigen haben für ihre Arbeit jedoch bis heute keinen Cent erhalten. Das berichtete zuletzt der „Standard“.

Rechnungen schon lange eingereicht

Pflichtverteidigern steht in einem Prozess eigentlich keine direkte Entlohnung zu. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) bekommt für diese Leistung einen Pauschalbetrag vom Staat überwiesen, das Geld fließt dann in die Anwaltspensionen. Sind die Verteidiger aber in einem Verfahren tätig, das innerhalb eines Jahres mehr als zehn Verhandlungstage oder mehr als 50 Verhandlungsstunden dauert, haben sie ein Recht auf direkte Entlohnung vom Staat. Auch diese wird über die ÖRAK ausgezahlt, die dazu einen entsprechenden Antrag auf Vorschussgewährung beim Justizministerium stellt. Vorgelegt haben die Anwälte ihre entsprechenden Rechnungen schon lange.

Die Neos stellten im Dezember eine Anfrage an das Justizministerium, warum es zu keiner Auszahlung gekommen sei. Die neue Justizministerin Alma Zadic hat darauf nun geantwortet. Zwar geht die Ministerin nicht im Detail auf Großprozesse ein. Eine entsprechende Auflistung zeigt jedoch, dass im Dezember 2017 von der ÖRAK rund 840.000 Euro beantragt wurden, 700.000 gewährte das Ministerium. Im Jänner 2019 wurde eine halbe Million genehmigt, im Sommer letzten Jahres waren es 1,75 Millionen Euro.

Letztere Summe sei bereits im Dezember vom Ministerium überwiesen worden, heißt es auf Nachfrage bei der ÖRAK. Dort gibt man jedoch zu bedenken, dass dieser Betrag für lange Verfahren in ganz Österreich ausbezahlt wurde. Auf die Wiener Rechtsanwaltskammer und damit auf die Causa Buwog entfielen 34 Prozent dieses Geldes, welches auch dorthin weitergegeben worden sei. Warum die betroffenen Pflichtverteidiger von diesem Geld bis heute nichts gesehen haben, könne man sich nicht erklären.

Anwälte bekommen ihr Geld

Die Wiener Rechtsanwaltskammer überrascht auf Nachfrage mit guten Nachrichten für die betroffenen Verteidiger. Das Geld sei nun verfügbar, entsprechende Bescheide werden ausgestellt, die Überweisung erfolge in den nächsten Tagen. Die lange Dauer führen Juristen indes auf das komplexe Überweisungssystem zwischen Staat, ÖRAK und Anwaltskammern zurück, Forderungen nach einer Reform gibt es immer wieder.

Finanzielle Folgen hat der Prozess auch für die Hauptschöffin. Nachdem diese mitgeteilt hatte, am Prozesstag nicht teilnehmen zu können, ohne einen tauglichen Entschuldigungsgrund zu liefern, wurde sie vom Verfahren ausgeschlossen. Sie muss nun eine Ordnungsstrafe in Höhe von 400 Euro zahlen. Von zwölf Schöffen sind nur noch fünf übrig.
Der Prozess, der Ende 2017 gestartet ist, könnte sich seinem Ende nähern. Wie Richterin Marion Hohenecker angedeutet hatte, könnte vor dem Sommer alles abgeschlossen sein. Noch sind Verhandlungstermine bis Ende April angesetzt.