Der Fall hatte über Niederösterreich hinaus Schlagzeilen gemacht: Die Familie Abu El Hosna, eine rechtskräftig anerkannte palästinensische Flüchtlingsfamilie aus Gaza, die seit Jahren in Wien lebt, wollte ein Haus in der Marktgemeinde Weikendorf kaufen. Kredit und Kaufvertrag waren unterschriftsreif. Doch die Gemeinde setzte alles daran, um den Zuzug der Familie zu verhindern. Begründung: Das Religionsbekenntnis der Familie. Muslime würden nicht nach Weikendorf passen.

Jetzt gibt es eine Entscheidung: Wie "Kurier" und "heute" berichten, hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Beschwerde der Marktgemeinde abgewiesen. Für die Ablehnung des Zuzugs gebe es keine rechtliche Grundlage. "Im vorliegenden Fall sei die Absicht der Wohnsitzbegründung unzweifelhaft gegeben. Es würden keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der Erwerb gegen öffentliche Interessen verstoßen könne. Die Erwerber hätten hinreichend deutlich dargelegt, dass sie mit dem Kauf des Wohnhauses ihr Wohnbedürfnis und jenes ihrer Familienmitglieder decken und dieses Wohnbedürfnis ein dringendes sei", heißt es unter anderem im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts.

Vater Khalid Mansor Abu El Hosna (43) hatte der in seiner ehemaligen Heimat Gaza an der Pädagogischen Hochschule Englisch unterrichtet. „Wir sind 2010 als Flüchtlinge gekommen, haben Asylstatus, zahlen Steuern und haben einen einwandfreien Leumund“, erklärte der im Juni gegenüber dem "Kurier". Zudem seien er, seine Frau und ihre neun Kinder „bestens integriert“.  Abu El Hosna hatte in der Wiener Laxenburger Straße das orientalische Restaurant „Castle“ mitbetrieb.

In einer Erklärung hatte die Marktgemeinde Weikendorf im April angegeben, dass "die unterschiedlichen Kulturkreise der islamischen sowie der westlichen Welt in ihren Wertvorstellungen, Sitten und Gebräuchen weit auseinander liegen. Dies ziehe sich bis in ein gesellschaftspolitisches Leben". Die Gemeinde habe "kein Interesse" an einem Zuzug.

Für die Familie ist damit aber noch nicht alles gewonnen, in das Haus einziehen kann sie noch nicht. Denn die Gemeinde hat nun sechs Wochen Zeit, die Entscheidung mittels einer sogenannten außerordentlichen Revision vor dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof anzufechten.

Laut der Anwältin der Familie, Ex-SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar, habe die außerordentliche Revision "null Chance" auf Erfolg, es handle sich lediglich um "eine mutwillige Verfahrensverzögerung".