Auf Betreiben von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kam nun ein Fall ins Rollen, der schon seit Monaten Schlagzeilen macht: Der Austro-Türke Azad G., ein türkisch-stämmiger Österreicher, der offenbar für den IS in Syrien kämpfte, verliert seine österreichische Staatsbürgerschaft. Im März leitete die MA 35 ein Verfahren zur Entziehung des Passes ein. Einem Bericht der "Kronen Zeitung" zufolge verschickte das Magistrat nun am Mittwoch den Entzugsbescheid.

„Wer sich einer Terrororganisation anschließt und an Kampfhandlungen des IS beteiligt, hat alle Rechte der österreichischen Staatsbürgerschaft verloren“, stellt Michael Ludwig klar. Der 27-Jährige war von kurdischen Einheiten in Syrien in Haft genommen worden.

Die Entziehung der Staatsbürgerschaft ist allerdings nur aufgrund der Doppelstaatsbürgerschaft des Mannes möglich: Der Betroffene darf nämlich laut Gesetz nicht staatenlos werden.

Im Paragraf 33 Absatz 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes ist geregelt, dass einem Staatsbürger, "der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt", die Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, "wenn er dadurch nicht staatenlos wird."

Laut Verfassungsschutzbericht 2017 sind 313 österreichische "Foreign Fighters" bekannt. Bis zu 55 sollen getötet worden sein. Es gibt rund 100 Rückkehrer.