Ab heute wird sich für Waffenbesitzer und -interessenten einiges ändern. Im Nationalrat wird das neue Waffengesetz beschlossen, das Verschärfungen, aber auch Erleichterungen vorsieht. Die Regierung erwartet wenig Gegenwind für ihr Gesetz, womit auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt wird. Wer künftig profitiert – und wer verliert.

  • Jäger. Sie sind die großen Gewinner. Künftig dürfen Jäger nicht nur erstmals mit Faustfeuerwaffen jagen gehen, sie können dabei auch einen Schalldämpfer verwenden. Laut Gesetz solle der Dämpfer, mit dem der Schuss weiterhin (nicht wie in den Filmen) zu hören ist, Gehörschäden bei Mensch und Tier vorbeugen. Die Mitnahme einer Pistole erleichtere die Bergung von erlegtem Wild.
  • Sportschützen. Auch Mitglieder in Schießvereinen können sich über Erleichterungen freuen. Konnten Schützen bisher nur maximal fünf Waffen besitzen, ist künftig eine sukzessive Erhöhung auf zehn möglich. Auch vom EU-weiten Verbot von „großen“ Magazinen sind Sportschützen ausgenommen. Für alle anderen gilt: Langwaffen dürfen maximal zehn, Pistolen 20 Schuss haben.
  • Militärpolizei und Justizwache. Weil Beamte in diesen beiden Bereichen laut Regierung auch privat einer erhöhten Gefahr ausgesetzt seien, werden sie nun mit einem neuen Recht ausgestattet. Sie dürfen – genau wie Polizisten – auch privat eine Pistole oder einen Revolver mit sich führen.
  • Am Test Gescheiterte. Wer als Privatperson einen Waffenpass haben will, muss zuvor einen psychologischen Test bestehen. Wer durchfällt, konnte bisher beliebig oft antreten. Das gibt es in Zukunft nicht mehr. Wer drei Mal durchfällt (mit künftig sechsmonatigen Pausen zwischen den Antritten), wird gemeldet und darf erst nach zehn Jahren erneut antreten. Jäger müssen übrigens bis heute keinen Psychotest absolvieren. Hinter vorgehaltener Hand würde das so mancher Experte im Innenministerium durchaus gutheißen. Doch weder FPÖ noch ÖVP könnten sich einen solchen Vorstoß leisten, würde man damit doch viele Kernwähler vergraulen.
  • Ausländer. Drittstaatsangehörigen blühen starke Einschränkungen. Für sie wird das geltende Waffenverbot erweitert, künftig sind auch Messer und Hiebwaffen verboten.

Das neue Waffengesetz dürfte nicht nur mit den Stimmen der Regierungsparteien, sondern auch mit jenen der SPÖ beschlossen werden. Diese hatte bei der Behandlung im Innenausschuss im Gegenzug für ihre Zustimmung einen Zusatz hineinreklamiert. Dieser sieht vor, dass Bewerber für einen Waffenpass zuvor vom Verfassungsschutz überprüft werden müssen.