Die nächste Überraschung im Buwog-Prozess: Da die Plädoyers der Verteidiger bereits heute am frühen Nachmittag beendet sein werden, startet die Einvernahme der Angeklagten, die eigentlich für Jänner vorgesehen waren, schon morgen. Damit könnte morgen bereits Peter Hochegger, der vergangene Woche mit einem Teilgeständnis für Aufsehen sorgte, oder Karl-Heinz Grasser vor Gericht aussagen - die Reihenfolge legt Richteirn Marion Hohenecker fest.

Am heutigen Dienstag ging es im Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine damaligen Freunde Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger weiter. Eine Chronologie der Ereignisse.

Verteidiger: Vorwürfe gegen Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics "haltlos"

Als erster Anwalt ist Otto Dietrich am Wort, der Verteidiger von Karl Petrikovics. Petrikovics war Chef der Immofinanz, die den Zuschlag für die Buwog im Jahr 2004 erhalten hat. Petrikovics hat die Zahlung der 9,6 Millionen Euro-Provision verfügt, die an Peter Hocheggers Firma Astropolis ging. Er beginnt seinen Vortrag damit, dass die Anklage seinen Mandanten nicht einmal erreicht hat - weil der Name falsch geschrieben wurde. Auch daran zeige sich, dass die Staatsanwaltschaft nicht sauber gearbeitet habe. Auch der Vorwurf, sein Mandant habe seine Aussagen im Laufe des Verfahrens geändert, seien "haltlos".

Petrikovics, der sich aktuell in Haft befindet (er wurde wegen Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt), hört seinem Anwalt aufmerksam zu. Dieser führt aus, dass die Anklage seines Mandanten - er ist wegen Beihilfe zur Untreue und Bestechung angeklagt - nicht haltbar sei, weil es Petrikovics' Aufgabe als Immofinanz war, den besten Deal zu erzielen "und nicht für die Republik Österreich". Hochegger habe die Immofinanz damals beraten, "eine Freundschaft war das nicht". Und auch mit Herrn Meischberger sei der Mandant von Dietrich nur fünf Mal in einem Raum gewesen - "letzten Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und heute", erklärt der Verteidiger.

Den entscheidenden Tipp, dass die Immofinanz im Bieterverfahren um die Buwog "mehr als 960 Millionen" bieten solle, habe er von Hochegger bekomme. Woher dieser ihn hatte, habe ihn "nicht interessiert und nicht interessieren müssen". Auch, dass sich Hocheggers Firma auf Zypern befand, habe seinen Mandanten nicht stutzig gemacht. Das sei damals üblich gewesen.

Angeklagter Thornton komme "fast nie vor"

Nach einer kurzen Verschnaufpause ist Lukas Kollmann, der Verteidiger von Christian Thornton am Wort. Thornton, der ebenfalls wegen Untreue und Bestechung angeklagt ist, war Vorstand der Immofinanz. Er war es, der damals die Überweisung der Provision an Hochegger veranlasst hat. Thornton habe damals nicht mit der Buwog zu tun gehabt, "die war damals unter seinem Radar". Die Überweisung begründet Verteidiger Kollmann damit, dass alle Entscheidungen von Petricovics getroffen und an Thornton weitergegeben wurde. "Wenn der Chef etwas sagt, passiert's halt." Zudem gebe es in der Anklage "null Hinweise" darauf, dass es eine Verbindung zwischen den vier Hauptangeklagten und Thornton gibt. Kollmanns Mandant kenne Grasser, Meischberger und Plech ebenfalls erst seit fünf Tagen.

Thornton habe damals schlicht "seine Aufgabe im Konzern erfüllt", indem er die Zahlung abzuwickeln hat. Sein Verteidiger sehe somit "null" Grundlage für seine Anklage. Damit wird sich auch Thornton nicht schuldig bekennen.

Verteidiger zweier Herrn

Es geht weiter mit Oliver Plöckinger, dem Verteidiger von gleich zwei Angeklagten: Georg Starzer, dem ehemaligen Chef der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich (RLB OÖ) und Walter L., ein Mitarbeiter eines Tochterfirma der RLB OÖ. Der Vorwurf gegen beide Herren:  Beiträgstäterschaft zur Untreue und Bestechung. Laut Anklage soll Starzer Ex-Immofinanz-Chef Petrikovics mündlich zugesichert haben, die Hälfte der mit Hochegger vereinbarten Provision zu refundieren. Starzer habe jedoch zu keiner Zeit gewusst, dass Grasser am Ende dieser Zahlungskette stehen soll. Deshalb habe er auch nichts von einer "Bestechungszahlung" wissen können. Das sei laut Plöckinger aber wohl nur "Wunschdenken" von Petricovics gewesen. Starzer werde sich also nicht schuldig bekennen.

Jetzt geht es um Walter L. und damit um die Causa Terminal Tower. L. wird vorgeworfen, er sei von Scharinger über die Hintergründe der Bestechung informiert worden. Das habe sogar das Oberlandesgericht nicht so gesehen, erklärt Plöckinger und wirft der Staatsanwaltschaft "reine Erfindung" vor. Auch er bekennt sich nicht schuldig.

Der bunte Vogel ist am Wort

Nun ist es Zeit für das Plädoyer des Verteidigers Michael Dohr - neben Grasser-Anwalt Ainedter wohl der bekannteste Anwalt im bisherigen Prozess. Denn er ist der Herr in den schrillen Designer-Anzügen. Er verteidigt den Angeklagten Josef W., ein ehemaliger Porr-Mitarbeiter.

Heute in pink, siehe Foto:

Dohr erklärte gleich zu Beginn, dass er nicht nachvollziehen könne, dass sein Mandant auf der Anklagebank sitzen muss. In Richtung Staatsanwaltschaft erklärt Dohr, dass die Anklage "Legenden-Bildung" sei. W. sei schlicht ein Angestellter und damit weisungsgebungen gewesen. Sein Vorgesetzter habe ihm aufgetragen, eine "Rohfassung einer Marktstudie" zu erstellen - an seinem Hochzeitstag. Dass dieser Entwurf befüllt worden war, habe W. nicht gewusst. Das ist deshalb wichtig, weil die Studie als Rechtfertigung für die 200.000 Euro Provision vorgebracht wurde. Auch sein Mandant bekenne sich daher nicht schuldig.

An den Vorwürfen ist "nichts dran"

Es geht Schlag auf Schlag, es sind nur noch fünf Plädoyers offen. Als nächster Redner ist der Verteidiger des Angeklagten Friedrich G. an der Reihe, der damalige Geschäftsführer der Porr. Der Vorwurf gegen ihn lautet, dass er - sich des Tatplans zur Bestechung Grassers bewusst - an eben dieser beigetragen haben soll. Das stimme aber nicht, sagt sein Anwalt. Die Überweisung der 200.000 Euro sei vom Porr-Chef Horst Pöchhacker angewiesen worden. Anwalt Mario Schmieder folgt mit seinem Plädoyer für Ex-Raiffeisen-Manager Karlheinz S., auch er stellt klar: an den Vorwürfen gegen seinen Mandanten "ist nichts dran".

Toifl und Wicki erst morgen

Die Verteidiger von Anwalt Gerald Toifl und Vermögensverwalter Norbert Wicki haben angesucht, erst morgen - und damit vor den Zeugeneinvernahmen - mit ihren Plädoyers dranzukommen. Die Richterin gibt grünes Licht, damit ist Anwalt Ernst Schillhammer an der Reihe. Er fasst sich besonders kurz: Sein Mandant Erwin S. sei nur hier, weil er "eine einzige Zahlung" getätigt habe. Die Anklage sei "völlig lebensfremd", sein Mandant habe nur eine Unterschrift auf einer Teilzahlung der Provision an Hochegger geleistet - ganz am Ende, als alles fixiert ist.

Damit endet der Sitzungstag.

Wie geht es für Grasser weiter?

Dass der Zug für Grasser und Andere schon Richtung Gefängnis abgefahren ist, wie zahlreiche Poster auf diversen Zeitungs-Onlineforen meinten, ist aber verfrüht. Noch hat Hochegger gar nicht ausgesagt, es gibt nur die Aussage seines Anwaltes - und es ist noch offen, welche Beweise Hochegger hat, dass Geld von Meischberger an Grasser geflossen ist, wie auch die Staatsanwaltschaft behauptet.