Die Pensionen steigen 2016 um 1,2 Prozent, diesen Anpassungsfaktor hat die Pensionskommission am Freitag erwartungsgemäß festgelegt. Nicht beschlossen wurde indes wie ursprünglich geplant das Gutachten über die Pensionsentwicklung bis 2020. Man habe dies auf Ende November verschoben, um noch aktuelle Daten einarbeiten zu können, sagte Kommissionsvorsitzender Rudolf Müller zur APA.

Am 22. Oktober seien noch Daten der Pensionsversicherung eingelangt. Da per Gesetz Zeit bis Ende November ist, das Gutachten zu beschließen, habe man sich entschieden, mit möglichst aktuellen Zahlen zu arbeiten. "Das Gutachten liegt überhaupt noch nicht vor und war deshalb heute auch nicht Thema der Sitzung", betonte Müller. Am 27. November ist eine Sitzung dafür anberaumt.

Am Freitag ging die Sitzung daher recht flott vonstatten, denn der Richtwert für die Pensionsanpassung 2016 in der Höhe von 1,2 Prozent ist schon lange bekannt. Basis sind die Inflationsraten von August 2014 bis Juli 2015.

Zudem wurde der Ausgleichszulagenrichtsatz mit ebenfalls 1,2 Prozent angepasst, er beträgt für das Jahr 2016 882,78 Euro. Der Richtsatz für Verheiratete kommt auf 1.323,58 Euro und die Höchstbeitragsgrundlage für Versicherte im ASVG wird 2016 bei 4.860 Euro liegen.

Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP verwiesen in ihren Stellungnahmen nach der Kommissionssitzung darauf, dass die Pensionisten kommendes Jahr nicht nur von der Anpassung profitieren würden, sondern auch von der Steuerreform. Karl Blecha hob für den SPÖ-Pensionistenverband hervor, dass die Pensionsanpassung in Zeiten des angespannten Budgets "uneingeschränkt" erfolge. Einmal mehr trat er für Maßnahmen zur Dämpfung der Teuerung ein. ÖVP-Seniorenbundchef Andreas Khol stört es weiterhin, dass Personen, die ihre Pension im laufenden Jahr 2015 angetreten haben, kommendes Jahr keine Anpassung bekommen. Außerdem forderte er eine Reform der Pensionskommission, wie sie im Regierungsprogramm vereinbart sei.