Österreichs Pensionssystem ruht auf drei Säulen, wobei zwei davon keine Stützen, sondern eher dünne Stelzen sind. Lasten tragen sie jedenfalls nicht. Neun von zehn Pensionseuro werden durch das Umlagesystem der staatlichen Pension verdient, ein schlanker Euro verteilt sich auf die betriebliche sowie die private Vorsorge. Die zweite Säule soll nun deutlich ausgebaut werden, kündigte die schwarz-rot-pinke Regierung am Mittwoch an.
Für die kleinste Koalitionspartei, die Neos, zählt diese Maßnahme zu den innerparteilich wichtigeren des Regierungsprogramms. Mit ihr ist auch die Hoffnung verbunden, die erste Säule in Zukunft entlasten zu können. Das ist generell ein großes Anliegen der Pinken, wobei die Frage noch zu klären wäre, was genau unter „Entlastung“ zu verstehen ist.
Renditen der zweiten Säule sind dürftig
Denn ein nennenswerter Beitrag zur Alterssicherung ist erst in Jahrzehnten zu erwarten, da bisher nur ein Viertel der unselbständig Beschäftigten Zugang zur zweiten Säule in Form einer Pensionskasse hat. Alle anderen erhalten eine Abfertigung bei Ende des Dienstverhältnisses. Künftig sollen alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, langfristig in einem betrieblichen Pensionsfonds anzusparen. „Mein Appell ist, nutzen Sie diese Chance“, sagte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos). Doch es wird eben dauern, bis da ein relevantes Sparvolumen zusammenkommt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die betriebliche Pension eine so hohe Rendite abwirft, wie es die Neos erhoffen.
Die jetzige Konstruktion der zweiten Säule gehört zu jenen politischen Kompromissen, mit denen niemand zufrieden ist. Bei der Schaffung der „Abfertigung Neu“ vor mehr als 20 Jahren wollte man maximale Sicherheit und zugleich höchstmögliche Flexibilität. Die Veranlagungsmöglichkeiten für die Vorsorgekassen wurden dadurch stark beschränkt. An der Entwicklung des Aktienmarktes partizipieren die Bezieher nicht. Retrospektiv betrachtet wäre das günstig gewesen. Der ATX, der Leitindex der Wiener Börse, ist allein in den vergangenen zehn Jahren um 153 Prozent gestiegen. Die Renditen der Betriebskassen sind dagegen oftmals unter der Inflationsrate geblieben.
In neuer Variante fällt Kapitalgarantie weg
Am gesetzlichen Rahmen der Ansparpläne wird nun geschraubt. Wer in das Pensionsmodell optiert, kann bis zum Antritt des Ruhestandes nicht mehr hinaus, auch nicht bei einem Jobwechsel. Ausgenommen sind individuelle Krisenfälle. Zweitens fällt die Kapitalgarantie weg. Das eröffnet den Kassen insgesamt bessere Anlagemöglichkeiten, erhöht aber naturgemäß das Risiko eines Wertverlustes.
Anders als in Schweden, wo die Beschäftigten entscheiden können (aber nicht müssen), in welche Pensionsfonds investiert wird, soll es in Österreich keine freie Wahl der Vorsorgekasse geben, jedoch zwei Ansparoptionen. Entweder, wie bisher, die konservative Abfertigung oder die langfristige Pensionsvorsorge mit höherem Risiko. In beiden Fällen kann man am Ende der Erwerbstätigkeit, ebenfalls wie bisher, für eine Ausschüttung oder eine Verrentung optieren. Die zweite Variante, also das Risikomodell mit höheren Ertragschancen, wird zudem steuerlich begünstigt. „Wer nichts veranlasst, für den bleibt alles wie gewohnt“, betonte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Ein Wechsel in das neue System soll nur „durch ein Op-In nach umfassender Information“ erfolgen.
Mehr Risiko bei jungen Beschäftigten
In dieser neuen Variante greift ein sogenanntes „Lebenszyklusmodell“. Das heißt, dass das Risiko der Veranlagung bei jüngeren Beschäftigten höher sein wird und mit den Jahren abnimmt. Die Überlegung dahinter: Krisen lassen Börsenkurse purzeln, auch jetzt wieder der Iran-Krieg, mit der Zeit erholen sich die Aktienkurse aber wieder. Das war zumindest bisher der Fall. Je älter Beschäftigte werden, desto krisenresistenter wird ihre Anlageform. Worin genau veranlagt wird, entscheidet ein professioneller Fondsmanager.
Nicht möglich ist, dass ein Arbeitgeber freiwillig mehr als die auch bisher vorgesehenen 1,53 Prozent des Bruttogehalts einzahlt. Das wollten zuerst die Neos, der Finanzminister lehnte aber ab, denn dadurch wäre die Basis für die Einkommensteuer verringert worden. Auch Arbeitnehmer können nicht mehr als gesetzlich vorgesehen in die Betriebskasse legen. Wichtig ist: Wer das alles nicht will, muss nicht. Die „Abfertigung Neu“ bleibt jedenfalls erhalten. Wobei sich die Politik langsam einen neuen Namen überlegen könnte. Denn „neu“ ist an der Abfertigung nach 23 Jahren nichts mehr.