Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist unglücklich mit der Neuregelung der Handysicherstellungen, die seit Anfang 2025 in Kraft ist. Es gebe technische und rechtliche Hürden, die deutlich mehr Ressourcen benötigen. Diese sind jedoch in Zeiten von Sparpaketen nicht sehr realistisch. „Die Wirtschaftskriminalität nimmt aber extrem zu“, sagte Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda.

Die Änderung bei der Sicherstellung von Daten und deren Auswertung war durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden, da es davor keine richterliche Genehmigung gab. Dass dies unhaltbar sein wird, war schon länger klar, dennoch war die Politik auf das Erkenntnis unzureichend vorbereitet. ÖVP und Grüne verhandelten lange, konnten sich aber nur in Teilen einigen. Nach der Wahl und gerade noch rechtzeitig vor Auslaufen der Reparaturfrist wurde im Parlament hektisch eine Nachfolgeregelung ausgearbeitet, die aber schon damals von Experten kritisiert wurde.

Praxisferne Regelung

Es habe, so Vrabl-Sanda, seither eine Arbeitsgruppe mit dem Ministerium gegeben, in der man erste Erfahrungen geteilt habe, dem einzigen Treffen sei aber kein weiteres mehr gefolgt. WKStA-Vize Wolfgang Handler erläuterte die bisher aufgetretenen Probleme. Dass nun im Vorfeld einer Datenbeschlagnahmung festgelegt werden muss, nach welchen Dateitypen gesucht werden müsse und aus welchen Zeiträumen diese stammen, sei eine praxisferne Regelung. So könnte sich zum Beispiel bei Back-ups und Wiederherstellungen von Daten deren Zeitstempel ändern.

Außerdem müssen die Daten von Technikern ausgelesen werden, die ihrerseits aber keine Einsicht erhalten und mit den Ermittlern auch nicht über die Daten sprechen dürfen. WKStA-Oberstaatsanwalt Handler will nach „internationalem Standard“, wie er sagt, eine erste grobe Sichtung des Materials. Erst danach sollte definiert werden, auf Basis von Ermittlungshypothesen, welche Daten ausgewertet werden sollen.

Kritik am Rechtsschutzbeauftragten

Ein weiteres Problem sieht die WKStA beim Rechtsschutzbeauftragten, der eine Kontrollinstanz unter anderem für Anordnungen der Staatsanwaltschaften ist. Bei geplanten Sicherstellungen bei Berufsgeheimnisträgern – das sind etwa Steuerberater, Anwälte und Journalisten – muss vor der richterlichen Genehmigung ein Okay des Rechtsschutzbeauftragten eingeholt werden. Bleibt dieses aus, ist dagegen aber kein Rechtsmittel möglich, beklagt die WKStA. „Eine Einzelperson entscheidet hier über die Anordnung“, so Handler.

Aus Sicht der WKStA besteht durch die Neuregelung eine Diskrepanz zur Entwicklung der Wirtschaftskriminalität. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Fälle pro Jahr von 22.000 auf 50.000 Fälle mehr als verdoppelt. Das entspricht auch einem europäischen Trend. Die organisierte Kriminalität nutzt auch zunehmend legale Geschäftsstrukturen zur Tarnung und Geldwäsche. Den Delikten liegen in diesem Kriminalitätssegment betriebswirtschaftliche Kalkulationen zugrunde. „Wir müssen das unternehmerische Risiko erhöhen, dafür brauchen wir aber auch die richtigen Werkzeuge“, sagte Handler.

Die WKStA verwies auf etliche Großverfahren, beispielsweise die Ermittlungen zur Signa mit einer bisherigen Schadenssumme von 1,5 Milliarden Euro sowie weiteren Untersuchungen zu illegalen Immobilien-Geschäftsmodellen (LNR, Wienwert). Generell ist die WKStA mit Anlagebetrug viel beschäftigt. In diesem Bereich wünscht sich die WKStA auch gesetzliche Änderungen und höhere Strafrahmen. So wären Täter, die sich von mehreren Personen die Sparguthaben erschleichen, nur mit maximal drei Jahren Haft bedroht, wenn der Gesamtwert 300.000 Euro nicht übersteigt. Die WKStA fordert eine feinere Differenzierung bei Vermögensdelikten und zudem auch einen verbesserten Zugriff auf eine den Behörden entzogene Beute, zum Beispiel durch Transfers in Kryptowährungen.