Je näher die von der Regierung geplante Bundesstaatsanwaltschaft rückt, desto stärker die Abwehr aus den Reihen der Justiz zur möglichen Einbindung des Parlaments bei der Auswahl der Mitglieder der neuen Weisungsspitze. Am Dienstag meldeten sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck zu Wort. „Eine Wahl der Bundesstaatsanwälte durch den Nationalrat wäre ein Schritt in Richtung Politisierung der Staatsanwaltschaften.“

Die kritischen Fragen, an denen die Regierungsparteien gerade feilen und verhandeln, vielleicht auch wenig feststecken, sind der genaue Bestellmodus sowie die juristische Eignung. Die OLG-Präsidenten fordern, wie bereits die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte, dass als Mitglieder im Dreiergremium der neuen Bundesstaatsanwaltschaft auch nur Richter und aktive Staatsanwälte infrage kommen sollen.

OLG-Spitzen: Reform ist rechtsstaatlicher Rückschritt

Die OLG-Spitzen schlagen vor, für die Bestellung auf das „in der Gerichtsbarkeit bewährte System der Personalsenate“ zurückzugreifen. Die Auswahlkommission müsse „aus aktiven und erfahrenen Richtern und Staatsanwälten bestehen“. Grundsätzlich unterstützen die OLG-Präsidenten „jede Weiterentwicklung der rechtsstaatlichen Institutionen“. Eine Reform, „die nicht zur Stärkung der Resilienz des Rechtsstaats beiträgt, sondern in Wahrheit einen Rückschritt darstellt“, sei aber „mit Nachdruck“ abzulehnen.

Etwas anders sieht dies Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke, die am Dienstag auf die Erklärung der OLG-Präsidenten reagierte: „Nach dem Status Quo steht eine politische Ministerin den Staatsanwaltschaften vor. Die größte Schwächung des Rechtsstaates wäre, das nicht zu ändern.“ Ihre Partei trete „für klare Ernennungsvoraussetzungen ein, ein unabhängiges Auswahlverfahren und eine transparente Einbindung des Parlaments, aber ohne jegliche parteipolitische Einflussnahme“.

Auch Oberstaatsanwälte sehen Parlamentseinbindung kritisch

Sehr ähnlich wie die OLG-Spitzen hatten sich vor einer Woche die leitenden Oberstaatsanwälte aus Wien, Linz, Graz und Innsbruck geäußert. Auch für den Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, war es „schlicht unverständlich“, warum die neue Weisungsspitze vom Parlament gewählt werden soll. Die Chefin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, sprach diesbezüglich von einem „No-Go“.