Sie ist die Mutter aller Strafverfahren, die Österreich seit einigen Jahren in der Politiksphäre erlebt: die Causa Casinos. Mit dem Verdacht einer illegalen Postenbesetzung beim teilstaatlichen Glücksspielkonzern haben 2019 Ermittlungen begonnen, die viele Verästelungen und Verfahren bekamen. Nun gibt es auch in dieser Causa einen Strafantrag.

Am Freitag wurde ein solcher Antrag beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht, ebenso ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen die Novomatic AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mitteilt. Konkret geht es um den Verdacht der Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) im Fall von Strache sowie gegen zwei Verantwortliche des Glücksspielkonzerns Novomatic AG wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§307b StGB; sogenanntes „Anfüttern“).

Verdacht des Postenschachers

In der Causa rund um die Casinos geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung im Glücksspielbereich. Ermittelt wurde nach einer anonymen Anzeige seit Juni 2019. Der Vorwurf: Es soll eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, den der FPÖ nahestehenden Manager Peter Sidlo zum Vorstand der Casinos zu machen – auf einem Ticket von Miteigentümer Novomatic, obwohl er für den Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Im Gegenzug soll die FPÖ Entgegenkommen bei etwaigen Gesetzesänderungen beim kleinen Glücksspiel nach der Wiener Wahl signalisiert haben.

Die WKStA selbst war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar. Unklarheit herrscht daher auch noch darüber, gegen wen sich der Strafantrag konkret richtet und welche Vorwürfe angeklagt werden. Ermittelt worden war unter anderem auch gegen den früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Da es sich um einen Strafantrag handelt, dürfte ein möglicher Prozess aber vor einem Einzelrichter verhandelt werden.

Für die Novomatic war der Strafantrag in einer ersten Reaktion „nicht nachvollziehbar“. Weder hätten zusätzliche Einvernahmen stattgefunden, noch gebe es neue Beweismittel, die diese Entscheidung erklären würden, hieß es in der Aussendung. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

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