Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig als weisungsfreie und unabhängige oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde innerhalb des Justizressorts fungieren. Die Generalprokuratur bildet als Organisation einen zentralen Bestandteil der Bundesstaatsanwaltschaft. Der Weisungsrat wird aufgelöst. Die Aufgaben zwischen Generalprokuratur und Bundesstaatsanwaltschaft müssen aufeinander abgestimmt werden.