Von den auf die Ministerien zu erbringenden Sparvorgaben muss das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz von Korinna Schumann (SPÖ) für 2025 134,7 Millionen und für 2026 177,5 Millionen Euro aufbringen. Dies soll durch Kürzungen in der Verwaltung, bei den Werbemaßnahmen sowie Förderungen gelingen.

Das Aussetzen der Valorisierung der Sozialleistungen kommt für 2025 und 2026. Das gilt auch für das Reha- und Umschuldungsgeld. Ausgenommen sind Kranken- und Pflegegeld. Ebenfalls bereits präsentiert wurden die Verschärfungen der Korridorpension (nunmehr erst ab 63 statt wie bisher 62 Lebensjahren und 42 statt 40 Versicherungsjahren). Kommen wird zudem die Aliquotierung der Inflation im ersten Pensionsjahr um 50 Prozent für alle sowie die Abschaffung der Bildungskarenz mit April 2025 durch ein deutlich verschärftes neues Modell ab 2026.

Verschärfungen für Frühpensionen und Arbeitslose

Neu zum bisher bereits Bekannten ist, dass die jährliche Servicegebühr für die E-Card von derzeit 13,80 Euro ab 2026 auf 25 Euro erhöht wird. Zudem sind davon ab 2027 auch Pensionistinnen und Pensionisten betroffen, die bisher ausgenommen waren. Mindestpensionen bleiben befreit. Die Mehreinnahmen fließen ins Gesundheitsbudget. Zudem wird der Beitrag der Pensionisten zur Krankenversicherung von 5,1 auf 6 Prozent angehoben. Für eine monatliche Bruttopension von 2000 Euro bedeutet dies eine Mehrbelastung von 11 Euro, für 1000 Euro – aufgrund der Negativsteuer – 2 Euro mehr. Im Gegenzug kommt mit dem Arzneikostendeckel eine Entlastung für jene, die besonders viele Medikamente benötigen.

Die Möglichkeit eines geringfügigen Zuverdienstes in der Arbeitslosigkeit wird nun doch nicht gänzlich abgeschafft. Künftig können Langzeitarbeitslose als Sprungbrett in den Arbeitsmarkt für sechs Monate geringfügig arbeiten. Für ältere Langzeitarbeitslose soll dies noch ausgeweitet werden. Wer bereits vor der Arbeitslosigkeit geringfügig hinzuverdient hat, kann dies beibehalten.

Interessant ist, dass für Arbeiten im Alter, für das die Dreierkoalition mit steuerlichen Anreizen wie einer Teilpension und einer Flattax werben will, nun mit 177 Millionen Euro deutlich weniger ins Budget für 2026 eingestellt sind als ursprünglich geplant.

Mehr Geld für behinderte Personen und Frauengesundheit

Ministerin Schumann kann allerdings in den kommenden 18 Monaten auch etliche Offensivmaßnahmen setzen. Allen voran gilt dies für den schwächelnden Arbeitsmarkt, wo für 2025 Mehrausgaben von 230 Millionen und für 2026 von 100 Millionen Euro vorgesehen sind. Kostete die alte Bildungskarenz zuletzt mehr als eine halbe Milliarde Euro, ist für die verschärfte neue Variante ein Betrag von 150 Millionen für 2026 vorgesehen.

Mehr Mittel gibt es zudem für die Beschäftigung von behinderten Personen (65 Mio.), den Unterhaltsgarantie-Fonds (35 Mio.) und Innovationen zur Stärkung der ambulanten Versorgung (50 Mio.) sowie für Frauengesundheit (10 Mio.) und mehr Therapieangebote zur psychischen Versorgung junger Menschen (21 Mio.).

Insgesamt halten sich Einsparungen und Offensivausgaben im Ressort für heuer mit je 402 Millionen Euro die Waage. 2026 belaufen sich die Einsparungen dann auf 1,229 Milliarden Euro, die Offensivausgaben auf 704 Millionen.