Aktuell muss der Staat pro Jahr 30 Milliarden Euro für Pensionen (Zuschuss und Beamten) reservieren. Kleine Anpassungen können daher große Beträge freimachen. Laut SPÖ hat die ÖVP vorgehabt, Pensionsbezüge zu kürzen. In drei Jahren sollten damit 3 Milliarden Euro eingespart werden, ein Sechstel des Konsolidierungsbedarfs von 18 Milliarden Euro. Aber stimmt das?

Geplant war keine nominelle Kürzung. Für drei Jahre sollte die Pensionserhöhung ein Prozent unter dem gesetzlich festgestellten Anpassungsfaktor liegen. Die Bezüge wären zwar gestiegen, die Kaufkraft aber gesunken. Zu Detailverhandlungen kam es nicht, da die SPÖ im Gegenzug eine höhere Abgabe der Banken forderte, nachdem diese von 2020 bis 2023 Gewinne in Höhe von 34,1 Milliarden Euro eingefahren hatten. Dies wurde von der ÖVP abgelehnt.

Es ist eine semantische Frage, ob man eine Pensionserhöhung unter der Inflationsrate als „Pensionskürzung“ bezeichnet. Neu wäre dies nicht gewesen. Bei der Budgetkonsolidierung nach 2012 hatten die Pensionisten zweimal einen solchen Beitrag leisten müssen. Außerdem wurde damals die Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung nach Antritt wiedereingeführt.

Bis zur Reform 2004 war sogar noch die Lohnentwicklung die Basis für die jährliche Anpassung. In dieser sind auch Produktivitätsgewinne inkludiert. Seither dient die Teuerung als Grundlage. Durch die Sparmaßnahmen blieb die reale Entwicklung bis 2019 im Durchschnitt unter der Inflation, danach durch außertourliche Erhöhungen darüber. Laut Fiskalrat kostete dies 7 Milliarden Euro. Die FPÖ will Pensionen auch über der Teuerungsrate anpassen.

ÖVP nimmt Einladung zu Regierungsgesprächen an: