Der Rechtsstreit zwischen der FPÖ Niederösterreich und der Satireplattform „Tagespresse“ wegen an Wirtshäuser verschickter Fake-FPÖ-Briefe ist um eine juristische Facette reicher. Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung der FPÖ NÖ abgewiesen und somit das Urteil des Wiener Handelsgerichts bestätigt. Dieses hatte die Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung im März abgewiesen. Die „Tagespresse“ spricht in einer Aussendung vom „wichtigsten Etappensieg bisher“.