Eine Klage der FPÖ Niederösterreich gegen die Satireplattform „Tagespresse“ wegen an Wirtshäuser verschickter Fake-FPÖ-Briefe auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung ist vom Handelsgericht Wien abgewiesen worden. Im Wesentlichen entschied das Gericht, dass mit der Aktion zulässige Satire vorliege.