Unternehmer René Benko ist vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wegen seines Nichterscheinens im Cofag-U-Ausschuss am 4. April zu einer Beugestrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt worden. Der Signa-Gründer hatte als Entschuldigung über seinen Anwalt die zahlreichen Sachverhaltsdarstellungen bei verschiedenen Strafverfolgungsbehörden vorgebracht, die es ihm verunmöglichten, sich auf die Einvernahme vorzubereiten. Dieser Argumentation folgte das BVwG nicht.

„Keine genügende Entschuldigung“

Ein pauschales Aussageverweigerungsrecht ist für das BVwG „nicht ersichtlich“, wie es in der Entscheidung heißt, die der APA vorliegt. Vielmehr könne die Auskunftsperson ihr Entschlagungsrecht im Einzelfall geltend machen. Für sein Nichterscheinen habe der Unternehmer keine genügende Entschuldigung geltend gemacht. Benko kann sich gegen die Entscheidung mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof wenden.

Mittlerweile hat der Signa-Gründer sein Kommen in den U-Ausschuss am 22. Mai „verbindlich zugesagt“. Benko werde schon am Vortag nach Wien anreisen, hieß es in einem Schreiben von Benkos Anwalt an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sowie Verfahrensrichterin Christa Edwards. Es wäre der letzte Befragungstag, ehe der U-Ausschuss aufgrund der auslaufenden Legislaturperiode beendet werden muss. Bei einer kurzfristigen Verhinderung Benkos wäre kein anderer Termin mehr möglich.