Rückschlag für die Migrationspolitik der neuen deutschen Bundesregierung: Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer gerichtlichen Entscheidung rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfe, wer in Deutschland Schutz sucht, nicht abgewiesen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Konkret ging es um drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Berliner Gericht entschied
Abweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig
Erste gerichtliche Entscheidung zur Neuregelung von Innenminister Dobrindt. Ohne Dublin-Verfahren dürfen Asylsuchende nicht abgewiesen werden, so das Gericht.
© IMAGO/Bernd März