Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag die Verlegung der Bundespräsidenten-Stichwahl auf den 4. Dezember fixiert. Ursprünglich hätte der Urnengang am 2. Oktober stattfinden sollen. Wegen defekter Briefwahl-Kuverts entschieden sich aber Koalition, Grüne und NEOS für eine Verschiebung. FPÖ und Team Stronach lehnten die Vorlage ab.

Ebenfalls Neuland betrat der Nationalrat mit einer Aktualisierung des Wählerverzeichnisses. So werden bei der Stichwahl auch etliche Neuwähler teilnehmen können, die beim ursprünglichen Urnengang mit noch sechs Kandidaten nicht stimmberechtigt waren. Voraussetzung für das Stimmrecht ist nun, dass am Wahltag 4. Dezember der 16. Geburtstag erreicht ist.

Mittels Abänderungsantrag noch ermöglicht wurde, dass der Wähler seine Stimme selbst in die Urne wirft. Will er das nicht, kann er das Kuvert auch dem Wahlleiter überreichen.

Nationalrat: Verschiebung der Bundespräsidenten-Wahl fixiert

Vorgesehen ist ferner die Rückkehr zum alten, verlässlicheren Kuvertmodell für die Wahlkarten. Was die bereits eingelangten Briefwahlstimmen für die Oktober-Wahl angeht, sollen diese an die Bundeswahlbehörde geleitet werden, um bei allfälligen zivilrechtlichen Verfahren wegen der aufgetauchten schadhaften Wahlkuverts als Beweismittel zur Verfügung zu stehen. Erst nach Verfahrensende soll der Reißwolf zum Einsatz kommen.

Schließlich ermöglichte der Nationalrat, dass die nach dem Tod des Amtsinhabers angesetzte Neuwahl des Bürgermeisters in Freistadt ebenfalls am 4. Dezember stattfinden kann. Dieser Beschluss war nötig, da normal am Tag der Hofburg-Wahl keine anderen Urnengänge abgehalten werden.