In einem Fall gehe es dabei um eine Handreichung für Lehrer, in der vom "Völkermord" an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges die Rede sei. Erdmann sei wegen der Handreichung für den Unterricht in Sachsen-Anhalt am 19. Februar einbestellt worden, hieß es im "Spiegel". In dem Papier sei auch eine Karikatur enthalten, die den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Totenköpfen gehend zeige.

Bereits bekannt war, dass Erdmann wegen eines Satire-Songs über Erdogan in der NDR-Sendung "extra 3" einbestellt wurde. Das Lied setzt sich kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im Südosten des Landes auseinander. Die Türkei verlangte eine Löschung des TV-Beitrags.

Eine weitere Einbestellung des Botschafters betraf die Teilnahme Erdmanns an dem umstrittenen Prozess gegen Journalisten der regierungskritischen Zeitung "Cumhuriyet". Dabei geht es um die Veröffentlichung von Rechercheergebnissen, die auf eine direkte Unterstützung der Jihadistenorganisation Islamischer Staat (IS) mit Waffen und Ausrüstung von türkischer Seite aus hinweisen.

Im Fall der Armenier wehrt sich die türkische Regierung dagegen, die Massaker an christlichen Minderheiten im damaligen Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges als "Völkermord" einzustufen. Auch die Bundesregierung verwendet diesen Begriff bisher nicht - anders als Deutschlands Bundespräsident Joachim Gauck oder Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Entscheidung über eine Bundestagsresolution zu dem Thema war vor einigen Wochen auf April verschoben worden.