Hat er oder hat er nicht? Die Rede ist von einem Weisungsrecht des Verkehrsministers Werner Faymann (SPÖ) gegenüber Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ). Wie berichtet, lässt Faymann den Bundes-Verfassungsdienst prüfen, ob er kraft seiner Funktion Haider zur Anbringung zusätzlicher zweisprachiger Ortstafeln verpflichten kann. Würde sich Haider dieser Weisung widersetzen, wäre das nach Ansicht mehrere Rechtsexperten Grund genug, eine Ministeranklage und damit in weiterer Folge ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn einzuleiten.

Nicht Verantwortungsbereich. Aus dem Büro Faymanns gab es am Montag klare Signale, dass diese Diskussion bereits vom Tisch sei. "Laut einer mündlichen Erstauskunft des Verfassungsdienstes fällt diese Angelegenheit nicht in den Verantwortungsbereich des Verkehrsministers", so Faymann-Sprecherin Claudia Niedermühlbichler. Diese Auskunft sorgt beim Leiter des Verfassungsdienstes, Georg Lienbacher, für Verwunderung. "Ich weiß nicht, woher das kommt, diese Aussage hat keiner getroffen", sagte er gestern auf Nachfrage der Kleinen Zeitung. Es gebe noch keine Stellungnahme des Verfassungsdienstes: "Wir arbeiten noch am Gutachten, es geht dabei um eine komplexe juristische Fragestellung."

SPÖ rudert zurück. Politische Beobachter gehen davon aus, dass die Bundes-SPÖ in der Frage einer Ministeranklage nun zurückrudert. Bereits am Sonntag hatte SPÖ-Justizministerin Maria Berger ihre Überlegungen bezüglich einer Haider-Anklage relativiert. Auch SPÖ-Chefin Gaby Schaunig hält nichts von einer Ministeranklage, sie würde Haider nur zum Märtyrer machen.