Der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) setzt in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln jetzt auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser werde feststellen, dass nur die Muttersprache und nicht die Umgangssprache für die Zugehörigkeit zur slowenischen Volksgruppe ausschlaggebend sei. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die slowenischen Zusatzschildchen auf den deutschsprachigen Ortstafeln rechtswidrig seien, nimmt Haider zur Kenntnis, teilt aber die Rechtsauffassung nicht.

Schilder-Streit. "Das Erkenntnis wird kundgemacht, zeitgleich wird aber eine neue Verordnung im Sinne der Straßenverkehrsordnung für die Tafeln von Bleiburg und Ebersdorf erlassen", erklärte Haider am Freitag in einer Pressekonferenz. Wie diese Verordnung aussehen wird, ließ er allerdings offen. Er wollte auch nicht sagen, ob die kleinen Schildchen mit der slowenischen Ortsbezeichnung wieder entfernt oder bleiben werden. "Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet keine Regelung über die Topographie", machte Haider geltend. Andererseits sei es aber auch nicht verboten, Zusatzschilder anzubringen.

"Gesetzloser Raum". Generell agiert man laut Haider derzeit in der Ortstafelfrage im gesetzlosen Raum, da der VfGH ja im Jahre 2001 Teile des Volksgruppengesetzes aufgehoben habe. Daher würde auch eine verbindliche Regelung fehlen, ab welchem Prozentsatz von Angehörigen der slowenischen Volksgruppe zweisprachige Tafeln aufgestellt werden müssen. Der vom VfGH geäußerte Wunsch nach einem Zehn-Prozent-Anteil über einen längeren Zeitraum sei "irrelevant", da der Verfassungsgerichtshof "kein Gesetzgeber ist".