In der Nacht auf Samstag ist ein 32-jähriger Innviertler wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung festgenommen worden. Das gab die Polizei Samstagmittag in einer Aussendung bekannt. Vergangene Woche war der mehrfach vorbestrafte mutmaßliche Neonazi im Braunauer Freibad aufgefallen, weil er unbekümmert seine Tattoos mit verbotenen Nazi-Symbolen zur Schau gestellt haben soll. Seitdem ermittelte die Polizei gegen den amtsbekannten Mann.
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge wurde die Braunauer Polizei am 9. Juli von einem bayerischen Amtskollegen alarmiert, der den 32-Jährigen im Freibad beobachtet hatte. Die Polizei bestätigte den telefonischen Eingang der Anzeige, machte zur Identität des Zeugen aber keine Angaben. Dass es ein Polizist war, wurde weder bestätigt noch dementiert. Im Freibad wurde der tätowierte Innviertler vergangene Woche nicht gestellt.
Am Freitagabend wurde der Mann nach Ermittlungen zu Hause mit den Zeugenaussagen konfrontiert. Die verdächtigen Tätowierungen wurden am Körper des Mannes gefunden. Laut Zeugenaussagen handelt es sich dabei unter anderem um SS-Runen. Die Staatsanwaltschaft Ried ordnete die Festnahme des 32-jährigen, einschlägig vorbestraften Mannes an. Er befindet sich seither in der Justizanstalt in Ried.
Der Fall rief bundesweit Kritik, vor allem am Handeln zweier Polizisten, hervor: Diese haben den Verdächtigen nach einer Anzeige eines bayerischen Kollegen nicht zur Rede gestellt und das Freibad nicht betreten, die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) berichteten. Das polizeiliche Einschreiten vor Ort wird inhaltlich und disziplinarrechtlich überprüft, so die Polizei.
Mann ist dreifach nach dem Verbotsgesetz vorbestraft
Laut Staatsanwalt Alois Ebner laufe gegen den 32-Jährigen wegen ähnlicher Vergehen wie bei dem Vorfall im Freibad schon seit Frühjahr ein Ermittlungsverfahren. Damals hatte der Innviertler auf seinem Facebook-Account oberkörperfrei posiert und so seine illegalen Tattoos offenbart, heißt es in den OÖN. Zumindest eines davon sei bei der gestrigen Untersuchung erneut als strafbar aufgefallen – dabei handle es sich um einen Totenkopf mit SS-Runen, wie der Leitende Staatsanwalt weiter ausführte.
Da der Verdächtige bereits dreifach nach dem Verbotsgesetz vorbestraft sei, drohe ihm nun eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Ob die vorläufige Untersuchungshaft verlängert wird, steht am Sonntag zur Entscheidung, wenn der Innviertler der Strafrichterin vorgeführt wird.