
Die Staatsanwaltschaft Linz hat die Ermittlungen gegen einen ehemaligen Oberarzt des Linzer Kepler Uniklinikums, der während einer noch laufenden Operation das Haus in Richtung seiner Privatordination verlassen hatte, eingestellt. Laut Gutachten liege zwar ein krasser Behandlungsfehler vor, der Tod des Patienten wäre aber auch bei Anwesenheit des Arztes nicht zu verhindern gewesen, bestätigte eine Sprecherin der APA am Freitag entsprechende Medienberichte.
Der Oberarzt hatte während der heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben und das Haus verlassen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb. Laut einer Obduktion erlag er einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte.
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Das Spital hatte den Mediziner nach dem Vorfall zunächst entlassen. Der Oberarzt wollte dagegen juristisch vorgehen, schließlich trennte man sich aber einvernehmlich. Das Land verschärfte als Konsequenz aus dem Fall die Richtlinien für Nebentätigkeiten von Ärzten in seinen Spitälern. Nun muss zwischen dem geplanten Dienstende im Krankenhaus und einer Nebentätigkeit, etwa in einer Privatordination, ein gewisser zeitlicher Abstand liegen.
05.02.2021 um 09:52 Uhr
... ein gewisser zeitlicher Abstand liegen.
Vielen Dank - ich meine: Eine Minute ist auch ein gewisser zeitlicher Abstand. Erf. StM
05.02.2021 um 09:46 Uhr
typisch österreichisch, jetzt erst? wie immer Anlassfall
Wieso bedurfte es erst eines Anlassfall, das diese eigentlich eine natürliche menschliche aber auch eine fachlich medizinische Vorgangs- und Handlungsweise als Bedingung festgesetzt wird? Für mich nicht nachzuvollziehen. Umgekehrt sind mir jedoch seit Jahrzehnten u.a. diese Verquickungen auch in manch anderen Bereichen nicht unbekannt. Das ist halt das "Österreichische" mangelnde Selbsterkenntnis und daher keine "tatsächlichen zielführenden Änderungen bzw. Reformen" sondern nur Flickwerk.
05.02.2021 um 09:40 Uhr
Geldgeier
Die Geldgier macht auch vor Primarärzten nicht halt.
05.02.2021 um 09:58 Uhr
sorry, ein Nonsens & Kokolores den sie da schreiben, was hat eine ärztliche Leistung mit Gier zu tun? das betrifft einfach die Abwicklung einer vereinbarten ärztlichen Leistung
Wenn Kritik dann schon korrekt und sachlich. Hier ging es nicht um einen Primar Arzt*in (leitender Arzt*in eines Krankenhauses oder Chefarzt*in ), sondern um einen Oberarzt*in (Ärzt*in, die bereits drei Jahre als Facharzt*in tätig waren, dürfen mit Zustimmung der Krankenanstalt den Titel "Oberarzt*in führen. *in nachträglich eingefügt