Der Bürgermeister von Steinhaus bei Wels, Harald Piritsch (FPÖ), ist am Dienstag von einem Schöffensenat im Landesgericht Wels vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, 2012 eine Zufahrtsstraße im Grünland bewilligt zu haben. Laut Gericht ist der Vorwurf, den der Politiker bestreitet, verjährt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Piritsch bekannte sich nicht schuldig. Sein Anwalt bezeichnete den Anklagevorwurf als falsch. Der Ortschef habe ein Wohnhaus mit Garage auf einem bestimmten Grundstück bewilligt. Die Zufahrtsstraße liege auf einer anderen Parzelle und sei zudem laut Land Oberösterreich gar nicht genehmigungspflichtig, so der Anwalt. Er schilderte, dass sein Mandant, der bereits früher wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht gestanden ist, immer wieder anonym angezeigt werde.

Verjährt

Angesichts der Tatsache, dass der mutmaßliche Amtsmissbrauch aus dem Jahr 2012 und die Anzeige aus 2017 stammt, sei die Sache bei einer Frist von fünf Jahren ohnehin verjährt, entschied der Schöffensenat und sprach Piritsch frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.