Eine 32-Jährige ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburgwegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Die Frau soll ihren Ex-Freund mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser in den Nacken gestochen haben. Der Mann wurde dabei leicht verletzt.

Wäre der Stichkanal etwas anders verlaufen, wäre die Verletzung lebensbedrohlich gewesen, erklärte ein gerichtsmedizinischer Gutachter. Laut dem Sachverständigen erfolgte der Stich mit "erheblicher Wucht". Die Verletzung sei fünf Zentimeter tief und zwei Zentimeter breit gewesen. Es sei dem Zufall geschuldet, dass nicht die Lunge getroffen worden ist.

Die Angeklagte war bezüglich des Stichs vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Günther Nocker geständig. Sie sei betrunken gewesen, es tue ihr Leid, sie habe den Mann nicht töten wollen, erklärte die deutsche Staatsbürgerin. Der Tat am 24. Juni 2019 ging ein Streit der Beschuldigten mit dem Ex-Freund in dessen Wohnung in der Stadt Salzburg voraus. Das ehemalige Paar und ein Bekannter, der zu Besuch war, waren alkoholisiert.

Verteidiger Maximilian Pira erklärte, der Ex-Freund habe die Frau provoziert. "Er sagte, traust dich eh nicht zustechen." Warum die Beschuldigte dann tatsächlich zugestochen habe, wisse sie nicht. Der Ex-Freund nahm die Frau in Schutz. Er meinte, sie habe ihn nicht töten wollen, und verzichtete auf Schmerzengeld. Der Bekannte entlastete die Angeklagte ebenfalls. "Meiner Meinung nach war das eine Affekthandlung. Ich glaube nicht, dass sie ihn umbringen wollte", sagte der Zeuge.

Wie Gerichtssprecher Peter Egger am späten Nachmittag informierte, erkannten die Geschworenen in ihrem Wahrspruch mit Stimmen von 7:1 die Angeklagte für schuldig, ihren Ex-Freund durch einen wuchtigen Stich von oben herab in den linken Nackenbereich vorsätzlich zu töten versucht zu haben. "Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwaltschaft haben keine Erklärung abgegeben."